Norm
AußStrG §9 E1Rechtssatz
Beschwerdeberechtigung eines Dritten im Verlassenschaftsverfahren gegen Beschlüsse des Verlassenschaftsgerichtes, durch die in sein bücherliches Recht eingegriffen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0006390Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.03.2014