Vgl aber; Beisatz: Dies gilt aber dann nicht, wenn es nach Abschluß des Vertrages um nach den Behauptungen der Freihandkäufer aus dem Gesetz ableitbare Pflichten des Konkursgerichtes geht. (T1) Veröff: SZ 69/232
Vgl auch; Beisatz: Hier: Der Vertragspartner des Pflegebefohlenen ist am Genehmigungsverfahren nicht beteiligt. Das Rekursverfahren ist einseitig. (T2)