Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §14 A4AußStrG §16 BII2gAußStrG §185MRK Art6 V1
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anhörung der Mutter und ihrer Vernehmung zu sie treffenden Beschuldigungen durch nicht einmal vom Gericht vernommene Zeugen in einem ihre Rechte so sehr berührenden Verfahren wie dem über die Entziehung der ihr übertragenen elterlichen Rechte und Pflichten nach § 176 Abs 1 ABGB stellt eine so schwere V... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §2 F2AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §10AußStrG §11 B1AußStrG §11 B2
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht Beweise wiederholt oder ergänzt, hat es die Verfahrensgrundsätze des § 2 Abs 2 Z 5 und 6 und die § 105 Abs 1 AußStrG zu beachten und den Parteien grundsätzlich rechtliches Gehör (Art 6 Abs 1 MRK) zu gewähren. Entscheidungstexte 1 Ob 721/81 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AUVG §22UVG §23
Rechtssatz: Ein Antrag des Präsidenten des OLG ist mit dem Hinweis auf die rückwirkende Einstellung eines Unterhaltsvorschusses und das Entstehen eines Übergenusses, der auf künftig fällig werdende Zahlungen nicht angerechnet werden kann, sowie dem Hinweis auf die §§ 22, 23 UVG ausreichend begründet. Entscheidungstexte 1 Ob 15/79 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §707AußStrG §2 H2AußStrG §9 E1AußStrG §16 BIII2aAußStrG §122AußStrG §125 AAußStrG §125 CAußStrG §126 AAußStrG §126 D
Rechtssatz: Der gesetzliche Erbe, der behauptet, daß der Testamentserbe wegen einer in die letztwillige Verfügung eingesetzten Bedingung oder Befristung das Erbe noch nicht antreten darf, hat eine Erbserklärung als Vorerbe abzugeben, nach deren Annahme durch das Gericht nach §§ 125, 126 AußStrG vorzugehen ist, wenn der... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2AußStrG 2005 §13AußStrG 2005 §16AußStrG 2005 §31KartG 2005 §38
Rechtssatz: Im Verfahren Außerstreitsachen gilt der Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht, der Richter ist daher in der Wahl der Beweismittel, durch die er die Wahrheit zu finden erwartet, in keiner Richtung gebunden. Entscheidungstexte 4 Ob 580/78 Entscheidungstext OGH 19.12.1978 4 Ob 580/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AAußStrG §9 Abs1 A2dZPO §84 IZPO §84 IIZPO §85
Rechtssatz: Die §§ 84 f ZPO sind im Außerstreitverfahren sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 654/76 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 7 Ob 654/76 Veröff: JBl 1977,496 = SZ 50/41 6 Ob 723/80 Entscheidungstext OGH 12.11.1980 6 Ob 723/80 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG §2 BAußStrG §16 BII1JN §42
Rechtssatz: Für das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit muß die sich aus § 42 Abs 1 JN ergebende Pflicht auch aus der den Gerichten ohne Unterschied der Instanz im § 2 AußStrG auferlegten Obliegenheit gefolgert werden, für die Einhaltung eines gültigen Verfahrens zu sorgen. Entscheidungstexte 3 Ob 229/74 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AGeo §170MRK Art8 IV3bZPO §219
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 170 Abs 1 und 2 Geo können nicht ohne Bedachtnahme auf Wesen und Zweck des Pflegschaftsverfahrens verstanden werden. Diese ergeben sich aus der Bestimmung des § 21 ABGB, wonach Minderjährige unter dem besonderen Schutz der Gesetze stehen. Das Pflegschaftsverfahren wird also geführt, um diesen Schutz zu gewährleisten, nicht aber um Dritten Möglichkeiten einzuräume... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 BAußStrG §16 BII1cZPO §477 C
Rechtssatz: Aus Anlass eines Rekurses kann zwar von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrgenommen werden, doch kann ohne Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit nicht die Entscheidung einer anderen Frage an sich gezogen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 77/74 Entscheidungstext OGH 25.04.1974 6 Ob 77/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 BAußStrG §16 BII3aAußStrG §267
Rechtssatz: Die fehlende Antragslegitimation bewirkt keine Nichtigkeit des Verfahrens, sondern sie stellt ein sachliches Hindernis für den vorliegenden Antrag (hier Antrag nur eines Miteigentümers auf freiwillige Versteigerung einer Liegenschaft) dar. Entscheidungstexte 6 Ob 77/74 Entscheidungstext OGH 25.04.1974 6 Ob 77/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Z3 DAußStrG §5AußStrG §16 BIII2gWinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Auffassung, daß jemand, der wegen Winkelschreiberei bestraft ist, auch in Angelegenheiten des Außerstreitverfahrens nicht als Bevollmächtigter zuzulassen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 524/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 524/73 JBl 1974/323 (vgl König... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Z3 DAußStrG §5AußStrG §16 BIII2gWinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Auffassung, daß jemand, der wegen Winkelschreiberei bestraft ist, auch in Angelegenheiten des Außerstreitverfahrens nicht als Bevollmächtigter zuzulassen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 524/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 524/73 JBl 1974/323 (vgl König... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AAußStrG §9 QAußStrG 2005 §22Geo §170ZPO §219
Rechtssatz: Das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen enthält selbst keine Regelung des Rechtes auf Akteneinsicht, doch kann § 219 ZPO hier sinngemäß angewendet werden. Das Gesetz sieht eine Prüfung des Akteneinsichtsrechts nur über Einschreiten jener Partei vor, die Akteneinsicht nehmen will. Eine generelle Verweigerung des Einsichtsrech... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 CAußStrG §9 D1AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE2AußStrG 2005 §2 Abs1 IC3
Rechtssatz: So wie der Vertragspartner des Minderjährigen kein Recht auf Genehmigung des Vertrages hat, hat er auch kein Recht auf eine Verweigerung dieser Genehmigung, weil die Frage der Genehmigung nur vom Pflegschaftsgericht und nur unter Bedachtnahme auf die Interessen des Pflegebefohlenen zu prüfen ist. Dem ehelichen Vater steht dah... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ffAußStrG §2 BAußStrG §16 BII2aAußStrG §185d4.DVEheG §13JN §113bJN §113c
Rechtssatz: Die Wirksamkeit eines im Ausland abgeschlossenen und von einem ausländischen Gericht bewilligten Adoptionsvertrags über ein österreichisches Kind ist für den österreichischen Rechtsbereich nach österreichischen internationalem Privatrecht zu beurteilen. Ist kein Fall des § 113c JN gegeben und wurde dem Vorbehalt des § 13 Abs 2 der 4. DVEheG Rechn... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 BAußStrG §9 P
Rechtssatz: Wegen des öffentlichen Interesses an der Übereinstimmung der Entscheidung der Gerichte und der Eintragungen in die Personenstandsbücher sowie an der klaren Abgrenzung der beiderseitigen Kompetenzen steht den Standesämtern und deren Ausichtsbehörden ein Anfechtungsrecht zu, wenn ein gerichtlicher Beschluß in Überschreitung der der Gerichtsbarkeit in Außerstreitsachen gesetzten Grenzen (§ 2 Abs 2 Z 1 Auß... mehr lesen...
Norm: ABGB §232ABGB §233 AAußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE2AußStrG §9 B1AußStrG §9 C1AußStrG §9 HProkG §1 Abs3VwG §1VwG §2
Rechtssatz: Das Genehmigungsverfahren wird im ausschließlichen Interesse des Pflegebefohlenen geführt. In die Rechte Dritter wird durch die bloße Genehmigung eines Antrages nicht eingegriffen, daher steht Dritten (hier: Finanzprokurator beziehungsweise öffentlicher Verwalter) dagegen auch kein Rechtsmittel zu. Erst geg... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE3AußStrG §9 E2AußStrG §116
Rechtssatz: Für die Einbringung einer Beschwerde gegen die Aufforderung, eine Erbserklärung einzubringen, fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Entscheidungstexte 8 Ob 60/69 Entscheidungstext OGH 15.04.1969 8 Ob 60/69 EvBl 1969/381 S 578 = SZ 42/50 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG 2005 §2 IA
Rechtssatz: Die Zustellung eines Beschlusses begründet für den Empfänger allein noch keine Rechte. Sie verleiht ihm weder Parteistellung noch das Recht der Beteiligung am Verfahren, wie etwa die Legitimation zur Einbringung eines Rechtsmittels (so bereits SZ 26/203). Entscheidungstexte 5 Ob 334/68 Entscheidungstext OGH 08.01.1969 5 Ob 334/68 Ver... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §2 BAußStrG §16 BII2b1AußStrG 2005 §1 A1ABGB §838aJN §1 DVJN §40aMRG §37 Abs1WEG 2002 §52 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Sache in das Außerstreitverfahren oder auf den ordentlichen Rechtsweg gehört, ist von den Behauptungen der Antragsteller, nicht von den Einwendungen des Antragsgegners oder den Feststellungen auszugehen, die das Gericht auf Grund der durchgeführten Beweise trifft. Machen die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Z5 F2AußStrG §2 Z6 GAußStrG §811.StVDG §11 Abs5 Z3
Rechtssatz: Anfrage an eine Behörde ist mit Rücksicht auf den amtswegigen Charakter des nach den Bestimmungen des Außerstreitverfahrens zu führenden Entschädigungsverfahrens ein zulässiges Beweismittel. Entscheidungstexte 7 Ob 89/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1968 7 Ob 89/68 NZ 1970,90 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Z5 F2AußStrG §2 Z6 GAußStrG §811.StVDG §11 Abs5 Z3
Rechtssatz: Anfrage an eine Behörde ist mit Rücksicht auf den amtswegigen Charakter des nach den Bestimmungen des Außerstreitverfahrens zu führenden Entschädigungsverfahrens ein zulässiges Beweismittel. Entscheidungstexte 7 Ob 89/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1968 7 Ob 89/68 NZ 1970,90 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Z5 F2AußStrG §2 Z6 GAußStrG §811.StVDG §11 Abs5 Z3
Rechtssatz: Anfrage an eine Behörde ist mit Rücksicht auf den amtswegigen Charakter des nach den Bestimmungen des Außerstreitverfahrens zu führenden Entschädigungsverfahrens ein zulässiges Beweismittel. Entscheidungstexte 7 Ob 89/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1968 7 Ob 89/68 NZ 1970,90 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 H1
Rechtssatz: Der Außerstreitrichter hat die Parteirollen nicht zu verteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 53/68 Entscheidungstext OGH 13.03.1968 7 Ob 53/68 SZ 41/30 5 Ob 53/71 Entscheidungstext OGH 10.03.1971 5 Ob 53/71 MietSlg 23694 = NZ 1972,205 6 Ob 178... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Z7 H2AußStrG §165 ff
Rechtssatz: Ob in den Nachlaß gehörige Vermögensstücke vor der Erbteilung zu Geld gemacht werden sollen, sit in Ansehung der minderjährigen Miterben eine Frage der Pflegschafts- oder Vormundschaftsgerichtsbarkeit, in der einem großjährigen Miterben keine Beteiligtenstellung zukommt. Kommt es nicht zu einem Erübereinkommen, steht letzterem nur der Weg einer Teilungsklage nach den Bestimmungen des ABGB über d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Z7 H2AußStrG §165 ff
Rechtssatz: Ob in den Nachlaß gehörige Vermögensstücke vor der Erbteilung zu Geld gemacht werden sollen, sit in Ansehung der minderjährigen Miterben eine Frage der Pflegschafts- oder Vormundschaftsgerichtsbarkeit, in der einem großjährigen Miterben keine Beteiligtenstellung zukommt. Kommt es nicht zu einem Erübereinkommen, steht letzterem nur der Weg einer Teilungsklage nach den Bestimmungen des ABGB über d... mehr lesen...
Norm: ABGB §21ABGB §187AußStrG §2 AVormundschaftsabkommen Art1Vormundschaftsabkommen Art2Vormundschaftsabkommen Art7
Rechtssatz: Die Pflegschaft über eheliche Minderjährige fällt nicht unter die Bestimmungen des Vormundschaftsabkommens BGBl Nr 269/1927 (JABl 1959,143). Entscheidungstexte 5 Nd 38/66 Entscheidungstext OGH 05.05.1966 5 Nd 38/66 Veröff: EvBl 1966/340 S 437 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 F1AußStrG §16 BII2gAußStrG 2005 §15ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO liegt nur bei Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, nicht aber schon dann, wenn ein Beteiligter zu einzelnen Beweisergebnissen nicht gehört wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 130/65 Entscheidungstext OGH 12.05.1965 7 Ob 130/65 Veröff: EvBl 1966/14 S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs1ABGB §180a Abs2ABGB §181aABGB idF KindNamRÄG 2013 §194 Abs2AußStrG §9 QAußStrG §257AußStrG 2005 §2 IE1
Rechtssatz: Obgleich die leiblichen Kinder des Annehmenden nicht unter den Anhörungsberechtigten im § 181a ABGB aufgezählt sind und sie daher mittelbar auch nicht im § 257 AußStrG genannt erscheinen, ergibt sich ihre Beteiligtenstellung im Adoptionsbewilligungsverfahren und daher auch ihr Rekursrecht aus §§ 9 AußStrG, 180a... mehr lesen...
Norm: ABGB §21ABGB §233 CAußStrG §2 AAußStrG §16 BIIAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Einem vom Pflegebefohlenen zur Genehmigung vorgelegten Vergleich ohne Prüfung, ob er diesem zum Vorteil gereicht, die Genehmigung deshalb zu versagen, weil der Vergleichspartner behauptet, der Vergleich sei wegen eines ihm unterlaufenen Irrtums für ihn nicht verbindlich, stellt einen Verfahrensverstoß dar, der wegen seiner einschneidenden Bedeutung einer Nullität... mehr lesen...