Norm: ABGB §810AußStrG §2 Z10 LAußStrG §145 D
Rechtssatz: Der von einem Miterben geforderte Geldbetrag ist ihm aus dem Nachlaß auszufolgen, wenn ihm dieser Betrag im ungünstigsten Falle schließlich zukommen muß. Der unbegründete Widerspruch eines Miterben vermag die Stattgebung des Ausfolgungsantrages nicht zu hinder, wenn dadurch weder Ansprüche des Widersprechenden noch Rechte anderer Miterben gefährdet werden und auch Rücksichten auf Nachlaß... mehr lesen...
Norm: ABGB §810AußStrG §2 Z10 LAußStrG §145 D
Rechtssatz: Der von einem Miterben geforderte Geldbetrag ist ihm aus dem Nachlaß auszufolgen, wenn ihm dieser Betrag im ungünstigsten Falle schließlich zukommen muß. Der unbegründete Widerspruch eines Miterben vermag die Stattgebung des Ausfolgungsantrages nicht zu hinder, wenn dadurch weder Ansprüche des Widersprechenden noch Rechte anderer Miterben gefährdet werden und auch Rücksichten auf Nachlaß... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D1AußStrG §2 Z7 H3
Rechtssatz: Verweisung der Parteien eines Verfahrens auf den Rechtsweg zur Klärung der Vorfrage, ob eine bindende Benützungsregelung vorliegt. Entscheidungstexte 8 Ob 207/63 Entscheidungstext OGH 24.09.1963 8 Ob 207/63 5 Ob 53/71 Entscheidungstext OGH 10.03.1971 5 Ob 53/71 MietSlg 23694... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D1AußStrG §2 Z7 H3
Rechtssatz: Verweisung der Parteien eines Verfahrens auf den Rechtsweg zur Klärung der Vorfrage, ob eine bindende Benützungsregelung vorliegt. Entscheidungstexte 8 Ob 207/63 Entscheidungstext OGH 24.09.1963 8 Ob 207/63 5 Ob 53/71 Entscheidungstext OGH 10.03.1971 5 Ob 53/71 MietSlg 23694... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 H2
Rechtssatz: Klärung der Frage, ob eine einfache oder fideikommissarische Substitution vorliegt und ober der Erblasser eine maßgebende Stelle der letztwilligen Verfügung in Widerspruchsabsicht selbst durchgestrichen hat, zunächst mit den Mitteln des a Entscheidungstexte 7 Ob 295/62 Entscheidungstext OGH 10.10.1962 7 Ob 295/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §614ABGB §823AußStrG §2 H2
Rechtssatz: Ob in der letztwilligen Verfügung der Erblasserin die Anordnung einer Ersatz- oder einer Nacherbschaft zu erblicken ist, hat das Verlassenschaftsgericht zunächst mit den Mitteln des außerstreitigen Verfahrens selbst zu entscheiden. Entscheidungstexte 7 Ob 199/62 Entscheidungstext OGH 10.10.1962 7 Ob 199/62 RZ 1963,14 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §614ABGB §823AußStrG §2 B
Rechtssatz: Nach § 614 ABGB ist der eingesetzte Erbe nicht mit einer Nacherbschaft zu belasten, wenn Zweifel bestehen, ob eine Nacherbschaft oder bloß eine Ersatzerbschaft angeordnet wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 199/62 Entscheidungstext OGH 10.10.1962 7 Ob 199/62 RZ 1963,14 1 Ob 9/70 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §614ABGB §823AußStrG §2 F1
Rechtssatz: Gibt der eingesetzte Erbe die Erbserklärung ab und wird diese vom Gericht angenommen, so kommt der Ersatzerbe nicht zum Zuge und ist nicht als Beteiligter des Verlassenschaftsverfahrens anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 199/62 Entscheidungstext OGH 10.10.1962 7 Ob 199/62 Veröff: RZ 1963,14 9... mehr lesen...
Norm: ABGB §266AußStrG §2 Z7 H4
Rechtssatz: Entlohnungsanspruch des Vormundes für seine Tätigkeit als Wirtschaftsführer des Mündels. Eine Verweisung der Beteiligten auf den Rechtsweg ist hier ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 122/61 Entscheidungstext OGH 20.12.1961 1 Ob 122/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: ABGB §266AußStrG §2 Z7 H4
Rechtssatz: Entlohnungsanspruch des Vormundes für seine Tätigkeit als Wirtschaftsführer des Mündels. Eine Verweisung der Beteiligten auf den Rechtsweg ist hier ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 122/61 Entscheidungstext OGH 20.12.1961 1 Ob 122/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: ABGB §262AußStrG §2 Z7 H4
Rechtssatz: Hinsichtlich der Legung, Prüfung und Erledigung der Vormundschaftsrechnung ist stets von Amts wegen vorzugehen, eine Verweisung auf den Rechtsweg daher ausgeschlossen; das gilt auch für die Schlußrechnung. Entscheidungstexte 1 Ob 122/61 Entscheidungstext OGH 20.12.1961 1 Ob 122/61 EvBl 1962/180 S 211 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §262AußStrG §2 Z7 H4
Rechtssatz: Hinsichtlich der Legung, Prüfung und Erledigung der Vormundschaftsrechnung ist stets von Amts wegen vorzugehen, eine Verweisung auf den Rechtsweg daher ausgeschlossen; das gilt auch für die Schlußrechnung. Entscheidungstexte 1 Ob 122/61 Entscheidungstext OGH 20.12.1961 1 Ob 122/61 EvBl 1962/180 S 211 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §168 AAußStrG §2 Z5 F2
Rechtssatz: Die unbeeidete Aussage der gemäß dem § 2 Z 5 AußStrG als Auskunftsperson über einen gemäß dem § 168 ABGB gestellten Antrag vernommenen werdenden Kindesmutter, den mutmaßlichen Kindesvater zum Erlag eines Betrages für den Unterhalt des Kindes auf die Dauer der ersten drei Monate sowie der der werdenden Kindesmutter gemäß dem § 167 ABGB zu ersetzenden Kosten zu verhalten, ist materiell die Aussage ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §168 AAußStrG §2 Z5 F2
Rechtssatz: Die unbeeidete Aussage der gemäß dem § 2 Z 5 AußStrG als Auskunftsperson über einen gemäß dem § 168 ABGB gestellten Antrag vernommenen werdenden Kindesmutter, den mutmaßlichen Kindesvater zum Erlag eines Betrages für den Unterhalt des Kindes auf die Dauer der ersten drei Monate sowie der der werdenden Kindesmutter gemäß dem § 167 ABGB zu ersetzenden Kosten zu verhalten, ist materiell die Aussage ein... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AAußStrG §9AußStrG §19
Rechtssatz: Das Vormundschaftsgericht darf dem Pächter, der ein Geschäftslokal von der aus dem Mündel und seiner Mutter bestehenden OHG gepachtet hat, ohne Zustimmung der Mitgesellschafterin keine Aufträge erteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 79/60 Entscheidungstext OGH 16.03.1960 1 Ob 79/60 EvBl 1960/166 S 300 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §232ABGB §233 AAußStrG §9 B1AußStrG §9 D1AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE2
Rechtssatz: Im Genehmigungsverfahren kommt einem Dritten, der behauptet, dass seine Rechte durch einen mit dem Minderjährigen abgeschlossenen Vertrag verletzt werden, keine Parteistellung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 58/59 Entscheidungstext OGH 11.02.1959 5 Ob 58/59 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §246ABGB §865ABGB §1002AußStrG §2 Z2 und Z3 C
Rechtssatz: In allen Fällen, in denen ein mündiger Minderjähriger oder sonst ein beschränkt Handlungsfähiger befugt ist, im streitigen oder außerstreitigen Verfahren ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters einzuschreiten, kann der von ihm mit ordnungsmäßiger Vollmacht Bevollmächtigte in diesem Verfahren wirksam auftreten, ohne daß der Nachweis der Einwilligung des gesetzlichen Vert... mehr lesen...
Norm: ABGB §246ABGB §865ABGB §1002AußStrG §2 Z2 und Z3 C
Rechtssatz: In allen Fällen, in denen ein mündiger Minderjähriger oder sonst ein beschränkt Handlungsfähiger befugt ist, im streitigen oder außerstreitigen Verfahren ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters einzuschreiten, kann der von ihm mit ordnungsmäßiger Vollmacht Bevollmächtigte in diesem Verfahren wirksam auftreten, ohne daß der Nachweis der Einwilligung des gesetzlichen Vert... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE2AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Der Vertragsgenosse ist nicht berechtigt, gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit dem Pflegebefohlenen abzuschließenden Vertrages ein Rechtsmittel zu ergreifen. Entscheidungstexte 3 Ob 456/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 3 Ob 456/51 3 Ob 322/54 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §273a allgABGB §233 AABGB §865AußStrG §2 allgAußStrG §193
Rechtssatz: Zur Frage der Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit einer beschränkt entmündigten Person in bezug auf vor Ausspruch der Entmündigung abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Entscheidungstexte 1 Ob 108/51 Entscheidungstext OGH 23.05.1951 1 Ob 108/51 Veröff: SZ 24/140 = JBl 1952,160 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AaZPO §514 DAußStrG 2005 §2 AAußStrG 2005 §2 IIIAußStrG 2005 §5
Rechtssatz: Wird die Klage mangels Parteifähigkeit zurückgewiesen, so ist die Partei, deren Parteifähigkeit bestritten ist, zur Anfechtung dieses Beschlusses mit Rekurs berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 7/50 Entscheidungstext OGH 18.01.1950 1 Ob 7/50 Veröff: SZ 23/7 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 H1
Rechtssatz: Der außerstreitige Richter ist nicht befugt, den Beteiliften Fallfristen mit materiellen Säumnisfolgen hinsichtlich der auf den Rechtsweg gehörigen Streitpunke zu setzen. Entscheidungstexte 3 Ob 925/26 Entscheidungstext OGH 15.12.1926 3 Ob 925/26 SZ 8/342 7 Ob 53/68 Entscheidungstext OGH 13.0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 K
Rechtssatz: Aufträge dürfen nur an die Parteien (Beteiligten) erlassen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 192/26 Entscheidungstext OGH 02.03.1926 2 Ob 192/26 SZ 8/73 1 Ob 24/72 Entscheidungstext OGH 01.03.1972 1 Ob 24/72 Beisatz: Keine Urkundenherausgabepflicht Dritter. (T1) = EvBl 1972/233 S 440 = N... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 BJN §42
Rechtssatz: Die von einem unzuständigen Gerichte im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung gefaßten rechtskräftigen Beschlüsse bleiben trotz des nachträglich ergangenen Ausspruches der Unzuständigkeit in Wirksamkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 277/23 Entscheidungstext OGH 24.04.1923 2 Ob 277/23 SZ 5/99 European C... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 H2
Rechtssatz: (Zum AHBG) Die in der Verlassenschaftsabhandlung nach einem Gesellschafter einer OHG entstandene Streitfrage, ob die Gesellschaft aufgelöst sei oder unter den überlebenden Gesellschaftern fortbestehe, ist ohne Zuweisung der Klägerrolle der Entscheidung des Prozeßgerichtes zu überlassen und steht der Fortsetzung der Verlassenschaftsabhandlung nicht im Wege. Entscheidungstexte ... mehr lesen...