Norm: AußStrG 2005 §45AußStrG 2005 §165AußStrG 2005 §166AußStrG 2005 §167AußStrG 2005 §168AußStrG 2005 §169GKG §7a
Rechtssatz: Beschlüsse, die im Verfahren zur Errichtung des Inventars gefasst werden, haben grundsätzlich verfahrensleitenden Charakter und sind daher nicht selbständig anfechtbar. Ihre Richtigkeit kann in gewissen Fällen mittelbar dadurch überprüft werden, dass eine Partei nach Errichtung des Inventars einen Antrag nach § 166 Abs ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §165AußStrG 2005 §167 Abs3
Rechtssatz: Weist das Forderungsschreiben eines Verlassenschaftsgläubigers die in § 167 Abs 3 AußStrG genannten Mindesterfordernisse auf, sodass das Verlassenschaftsgericht Rechtsgrund, Höhe und Fälligkeit der Forderung unschwer feststellen kann, ist sie - nur für das Verlassenschaftsverfahren bindend - als Passivum in das Inventar aufzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §162AußStrG §165
Rechtssatz: Das Inventar soll einen - vorläufigen - Überblick über die Zusammensetzung und den Gesamtwert der Verlassenschaft bieten. Dem pflegebefohlenen Erben kann es dabei zunächst eine Entscheidungshilfe an die Hand geben, ob eine Erbserklärung abzugeben oder die Erbschaft auszuschlagen sei. Vor allem dient das Inventar aber dem Gerichte, die gemäß § 165 AußStrG gebotene Erbteilung zu beurteilen. Sc... mehr lesen...
Norm: ABGB §816AußStrG §165
Rechtssatz: Unterstützung des Abhandlungsgerichtes bei der Überwachung der Teilungsanordnung des Erblassers durch den Testamentsvollstrecker (hier: Verlosung). Entscheidungstexte 7 Ob 658/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 7 Ob 658/79 EvBl 1980/5 S 15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §604AußStrG §165AußStrG §166AußStrG §168 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschiften über den bei der Erbteilung einzuhaltenden Vorgang, wenn als Erben Minderjährige einschreiten, sind auch bei einer Substitutionsabhandlung zu beachten. Entscheidungstexte 7 Ob 658/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 7 Ob 658/79 EvBl 1980/5 S 15 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §550AußStrG §165AußStrG §170
Rechtssatz: Eine Teilungsanordnung des Erblassers steht einer einvernehmlichen anderen Aufteilung durch die Erben nicht entgegen. Entscheidungstexte 7 Ob 658/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 7 Ob 658/79 EvBl 1980/5 S 15 6 Ob 586/88 Entscheidungstext OGH 19.05.1988 6 Ob 586/88 NZ 1990,257... mehr lesen...
Norm: ABGB §761AußStrG §165AußStrG §178
Rechtssatz: Bei Beurteilung eines "Aufgriffsrechtes" kommt es stets auf die besonderen Umstände des einzelnen Falles an. Entscheidungstexte 6 Ob 644/76 Entscheidungstext OGH 25.11.1976 6 Ob 644/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008326 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ABGB §761AußStrG §165AußStrG §178
Rechtssatz: Steht dem Erben gegenüber einem Legatar ein Aufgriffsrecht zu, das sich auf eine Liegenschaft bezieht, hat letzterer Anspruch auf Ausstellung einer Amtsurkunde zwecks Verbücherung seines Eigentumsrechtes ob der ihm vermachten Liegenschaft; ersterem steht zwecks Geltendmachung des Aufgriffsrechtes der Klageweg offen. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §613AußStrG §158AußStrG §165AußStrG §173
Rechtssatz: Bezieht sich die Anordnung einer Nacherbschaft nur auf einen Erbteil, ist bereits im Zuge einer Verlassenschaftsabhandlung festzustellen, welche Nachlaßstücke auf diesen Erbteil entfallen. Wird ein Sicherstellungsantrag nach § 158 Abs 2 Satz 2 AußStrG im Verlassenschaftsverfahren gestellt, ist dann auch bereits in diesem Verfahren zu bestimmen, welche Teile der Verlassensc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §103AußStrG §165NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Die Schätzung im Zug des Verlassenschaftsverfahren hat grundsätzlich nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Wenn zwischen Miterben die Frage auftaucht, ob ein bestimmtes Vermögensobjekt nicht doch einen höheren Wert hat, als im Verlassenschaftsverfahren geschätzt wurde, und der Übernehmer dieses Objektes verspricht den Miterben eine zusätzliche Zahlung, stellt dies kein Schekungsversprech... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Z7 H2AußStrG §165 ff
Rechtssatz: Ob in den Nachlaß gehörige Vermögensstücke vor der Erbteilung zu Geld gemacht werden sollen, sit in Ansehung der minderjährigen Miterben eine Frage der Pflegschafts- oder Vormundschaftsgerichtsbarkeit, in der einem großjährigen Miterben keine Beteiligtenstellung zukommt. Kommt es nicht zu einem Erübereinkommen, steht letzterem nur der Weg einer Teilungsklage nach den Bestimmungen des ABGB über d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §16 BII2b1AußStrG §165
Rechtssatz: Über die Auslegung des letzten Willens und des Erbübereinkommens kann nicht im außerstreitigen Verfahren entschieden werden. Eine diesbezügliche Entscheidung ist nichtig. Entscheidungstexte 8 Ob 241/65 Entscheidungstext OGH 24.08.1965 8 Ob 241/65 8 Ob 517/86 Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §165AußStrG §166
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Einantwortung steht einer späteren Erbteilung nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 288/62 Entscheidungstext OGH 06.12.1962 5 Ob 288/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0008323 Dokumentnummer JJR_19621206_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §165AußStrG §170AußStrG §174 Abs2 BAußStrG §177ProkG §1 Abs1ProkG §2
Rechtssatz: Im Falle des Zusammentreffens einer Verlassenschaftsabhandlung mit einem Herausgabeverfahren nach den Bestimmungen der Vermögensverfallsamnestie, BGBl Nr 155/1956, bedarf es unter Umständen eines Zusammenwirkens des Gerichtes und der Verwertungsstelle, um die Grundlagen für die Herstellung der richtigen Grundbuchsverhältnisse zu schaffen. Dies gilt in... mehr lesen...
Norm: AußStrG §162AußStrG §165NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Das Notariatszwangsgesetz wollte nur die Gültigkeit jener Verträge und Rechtshandllungen regeln, die nicht in einer Form abgeschlossen werden, die nach anderen Gesetzesbestimmungen die Rechtsgültigkeit dieser Verträge und Rechtshandlungen außer Zweifel stellt. Zur Beurkundung von Erbteilsübereinkommen- und Pflichtteilsübereinkommen und insbesondere auch zur Beurkundung von Abkommen, di... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cAußStrG §165AußStrG §178
Rechtssatz: Über die Rechtsstellung des durch Ehevertrag aufgriffsberechtigten überlebenden Eheteiles. Die Einantwortung an den Testamentserben ist ohne Rücksicht auf das Aufgriffsrecht vorzunehmen. Der Aufgriffsberechtigte kann auf dem Rechtswege die Einwilligung des Erben zur Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG erzwingen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §653ABGB §761ABGB §819ABGB §823AußStrG §165AußStrG §174 Abs2 Z2 BJN §1
Rechtssatz: Das Aufgriffsrecht ist eine Erbteilungsvorschrift, die in der Verbücherungsanordnung der Einantwortungsurkunde bereits zu berücksichtigen ist. Die Behauptung des Verzichtes auf das Aufgriffsrecht ist im streitigen Weg geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 108/54 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §883AußStrG §165Krnt HöfeG §7
Rechtssatz: Die im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung nach dem Vater zwischen der Mutter, dem ältesten Sohn und den übrigen Kindern geschlossene Vereinbarung, daß zunächst die Mutter den Hof übernehmen soll und nach ihrem Tode der älteste Sohn gegen Auszahlung der Geschwister, ist entgeltliches Geschäft unter Lebenden, das weder formgebunden, noch einseitig widerruflich ist. Das Höferecht beschränkt d... mehr lesen...
Norm: ABGB §761AußStrG §165
Rechtssatz: Ein, das alleinige Aufgriffsrecht eines Miterben begründendes Erbübereinkommen mit einer Mehrheit weichender Miterben ist als ein einheitlicher Vertrag anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 49/50 Entscheidungstext OGH 01.02.1950 3 Ob 49/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §536ABGB §761AußStrG §165
Rechtssatz: Wenn einem gesetzlichen Miterben durch den letzten Willen des Erblassers ein Aufgriffsrecht hinsichtlich des ganzen Nachlasses eingeräumt worden ist, so kann dieses, solange ein Todeserklärungsverfahren hinsichtlich des Berechtigten anhängig ist, nicht ausgeübt werden, und ist das Verlassenschaftsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf Todeserklärung auszusetzen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §165
Rechtssatz: Eine Verlassenschaftsabhandlung kann grundsätzlich nur mit allen Erben durchgeführt werden. Es ist unzulässig, daß ein Erbe aus dem Nachlaß etwas zugewiesen erhält, ohne daß diese Zuweisung in der Erbteilung Berücksichtigung fände. Entscheidungstexte 1 Ob 122/46 Entscheidungstext OGH 26.07.1946 1 Ob 122/46 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §165AußStrG §174 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Hat derjenige, der sich auf Grund des Gesetzes erbserklärt hat, nachträglich das Testament anerkannt und mit den Testamentserben ein Übereinkommen geschlossen, so ist dieses Übereinkommen keine Erbteilung und in der Einantwortung nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 878/30 Entscheidungstext OGH 16.10.1930 2 Ob 878/... mehr lesen...