Norm
ABGB §761Rechtssatz
Ein, das alleinige Aufgriffsrecht eines Miterben begründendes Erbübereinkommen mit einer Mehrheit weichender Miterben ist als ein einheitlicher Vertrag anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0008327Dokumentnummer
JJR_19500201_OGH0002_0030OB00049_5000000_001