Norm
ABGB §364cRechtssatz
Über die Rechtsstellung des durch Ehevertrag aufgriffsberechtigten überlebenden Eheteiles. Die Einantwortung an den Testamentserben ist ohne Rücksicht auf das Aufgriffsrecht vorzunehmen. Der Aufgriffsberechtigte kann auf dem Rechtswege die Einwilligung des Erben zur Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG erzwingen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0008339Dokumentnummer
JJR_19560321_OGH0002_0020OB00082_5600000_001