RS OGH 1946/7/26 1Ob122/46

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Veröffentlicht am 26.07.1946
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Norm

AußStrG §165

Rechtssatz

Eine Verlassenschaftsabhandlung kann grundsätzlich nur mit allen Erben durchgeführt werden. Es ist unzulässig, daß ein Erbe aus dem Nachlaß etwas zugewiesen erhält, ohne daß diese Zuweisung in der Erbteilung Berücksichtigung fände.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 122/46
    Entscheidungstext OGH 26.07.1946 1 Ob 122/46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0008331

Dokumentnummer

JJR_19460726_OGH0002_0010OB00122_4600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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