Norm
ABGB §761Rechtssatz
Steht dem Erben gegenüber einem Legatar ein Aufgriffsrecht zu, das sich auf eine Liegenschaft bezieht, hat letzterer Anspruch auf Ausstellung einer Amtsurkunde zwecks Verbücherung seines Eigentumsrechtes ob der ihm vermachten Liegenschaft; ersterem steht zwecks Geltendmachung des Aufgriffsrechtes der Klageweg offen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008335Dokumentnummer
JJR_19761125_OGH0002_0060OB00644_7600000_002