Norm: ABGB §276 IeAußStrG §78 B. AußStrG §128AußStrG §129
Rechtssatz: Eine volle analoge Anwendung der Bestimmungen über den Verlassenschaftskurator auf den Fall der Unbekanntheit eines vermutlich vorhandenen Pflichtteilsberechtigten kommt nicht in Betracht, weshalb auch kein Kurator für den Nachlass zu bestellen ist. Dies gilt jedoch nicht für die Vorschriften des §128 AußStrG 1854 über das Ediktalverfahren. Durch die analoge Anwendung dieser ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1494ABGB §1497 IIIAußStrG §78AußStrG §129
Rechtssatz: Ein Antrag auf abhandlungsgerichtliche Genehmigung einer (angeschlossenen) Klage unterbricht die Verjährung. Entscheidungstexte 5 Ob 212/04v Entscheidungstext OGH 29.10.2004 5 Ob 212/04v Veröff: SZ 2004/154 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43AußStrG §78 AAußStrG §128AußStrG §129AußStrG §149 Abs1AußStrG §174 Abs1 DABGB §811
Rechtssatz: Dem Abhandlungsgericht obliegt nicht die Sicherstellung der Gebühren des Verlassenschaftskurators. Entscheidungstexte 1 Ob 285/00v Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 285/00v Veröff: SZ 74/133 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §129AußStrG §145 DABGB §812 HABGB §812 I
Rechtssatz: Eine Entscheidung des Separationskurators über Streitigkeiten zwischen den Erben und den Separationsgläubigern über die Begleichung von strittigen Schulden (hier: aus einer Unterbeteiligung) kommt nicht in Betracht. Die Entscheidung über die Berichtigung der Forderung der Separationsgläubiger obliegt den erbserklärten Erben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ÄrzteG §26AußStrG §78AußStrG §128AußStrG §129KAG §9nöKAG §20
Rechtssatz: Der Verlassenschaftskurator ist nicht dazu legitimiert, als Vertreter des Nachlasses seine Zustimmung zur Einsichtnahme in die Krankengeschichte des Verstorbenen oder zur Entbindung von gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten behandelnder Ärzte des Verstorbenen (§ 9 KAG, § 20 nöKAG 1974, § 26 ÄrzteG und andere) im Erbrechtsstreit zu erteilen. Entsprechende Unterlassu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 C2d7AußStrG §78 BAußStrG §129ABGB §280
Rechtssatz: Die Frage, ob eine bestimmte Person als Verlassenschaftskurator in einer bestimmten Verlassenschaftssache zur Besorgung der in § 129 AußStrG geregelten Angelegenheiten im Sinn des § 280 ABGB geeignet oder aus ganz bestimmten, nach Ansicht des Gerichtes zweiter Instanz noch abzuklärenden Gründen ungeeignet ist, hat keine über den Anlaßfall hinausgehende Bedeutung. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §21AußStrG §129AußStrG §145 C
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß das Gericht die Tätigkeit des gesetzlichen Vertreters in geeigneter Weise zu überwachen und ihn gegebenenfalls über die Folgen der in Aussicht genommenen Schritte bzw deren Unterbleiben zu belehren bzw aufzuklären hat, vor allem dann, wenn es - auf welche Weise immer - hievon Kenntnis erlangt, daß die rechtliche bzw wirtschaftliche Sphäre des Handlungsunfähigen gefährdet er... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §245AußStrG §129AußStrG §145 CAußStrG §193 A
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht wie auch jedes andere zur Aufsicht über die Tätigkeit der gesetzlichen Vertreter berufene Gericht hat nicht nur zu prüfen, ob die angestrebte Genehmigung eines Rechtsgeschäfts überhaupt zulässig und erforderlich ist, sondern auch, ob sie im wirtschaftlichen Ergebnis für den Pflegebefohlenen günstig ist, das Rechtsgeschäft also in allen seinen Pun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §129
Rechtssatz: Der Verlassenschaftskurator hat seine Verwaltung möglichst im Sinne des Verstorbenen durchzuführen. Entscheidungstexte 1 Ob 654/85 Entscheidungstext OGH 13.11.1985 1 Ob 654/85 NZ 1986,132 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008084 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §750 idF ErbRÄG 2015ABGB §760AußStrG §129AußStrG 2005 §184
Rechtssatz: Das Heimfallsrecht ist kein Erbrecht, sondern ein Aneignungsrecht spezifischer Art mit der Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge, das in Wahrheit den Zweck hat, dass nachgelassenes Vermögen nicht herrenlos wird. Entscheidungstexte 5 Ob 554/84 Entscheidungstext OGH 08.01.1985 5 Ob 554/84 Veröff: EvBl 1985/16... mehr lesen...
Norm: ABGB §760AußStrG §129
Rechtssatz: Durch das Verbot des § 129 AußStrG werden Recht und Pflicht des Verlassenschaftskurators, für die Verlassenschaft, die er vertritt, als Erbin Erbserklärungen zu einem anderen Nachlaß anzugeben, nicht berührt. Diese Bestimmung stellt nur klar, daß der Verlassenschaftskurator nicht zugleich Erbenkurator sein kann, also nicht zu dem von ihm vertretenen Nachlaß für mögliche unbekannte Erben Erbserklärungen a... mehr lesen...
Norm: ABGB §760AußStrG §129
Rechtssatz: Die Republik Österreich erwirbt nicht das Erbrecht des Transmittenten nach dem Erblasser, wenn ihr der Transmittentennachlaß als erbloses Gut anheimfällt (Festhalten an der seit dem Judikat 138 = GlUNF 80 herrschenden Lehre und Rechtsprechung). Entscheidungstexte 5 Ob 554/84 Entscheidungstext OGH 08.01.1985 5 Ob 554/84 NZ 1985,132 = RZ 1985/70,... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §129AußStrG §145 Abs1 C
Rechtssatz: Dem Dritten kommt im Verfahren, in dem dem Verlassenschaftskurator vom Nachlassgericht ihn betreffende Aufträge erteilt werden, keine Parteistellung zu. Entscheidungstexte 1 Ob 786/83 Entscheidungstext OGH 25.01.1984 1 Ob 786/83 Veröff: JBl 1984,618 1 Ob 522/95 Entscheidungst... mehr lesen...
Wilhelm P ist am 3. 8. 1981 verstorben. Der erblasserische Stiefsohn Heinrich M hat auf Grund eines mündlichen Testamentes vom 23. 3. 1977 eine bedingte Erbserklärung abgegeben, die mit Beschluß des Erstgerichtes vom 2. 4. 1982 zu Gericht angenommen wurde. In der Folge wandelte er seine Erbserklärung in eine unbedingte um. Die Mutter des Erblassers, Wilhelmine P, ist am 12. 9. 1981 nachverstorben. Die Verlassenschaft nach ihr wird zu 7 A 714/81 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §784ABGB §804AußStrG §114AußStrG §129
Rechtssatz: Wenn die im Verfahren nach der verstorbenen Pflichtteilsberechtigten angemeldeten Forderungen die Aktiven übersteigen, kann der Verlassenschaftskurator auch den Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob der Nachlaß des Pflichtteilsberechtigten erbenlos ist und ob es zu einer kridamäßigen Nachlaßverteilung oder zu einem Verlassenschaftskonk... mehr lesen...
Norm: ABGB §811AußStrG §129AußStrG §145 D
Rechtssatz: Zu einer Mitwirkung des Verlassenschaftsgerichtes an der Befriedigung der Gläubiger kann es nur insoweit kommen, als die damit verbundenen vom Vertreter des ruhenden Nachlasses vorzunehmenden Rechtshandlungen allenfalls der Genehmigung des Abhandlungsgerichtes bedürfen (§§ 129, 145 AußStrG). Entscheidungstexte 4 Ob 589/83 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §249AußStrG §129ZPO §35
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt als Vertreter des Nachlasses - und nicht (auch) als Vertreter von Erben - bedarf - gleich einem Verlassenschaftskurator - für die Einbringung der Klage (§129 AußStrG) der Genehmigung des Verlassenschaftsgerichtes. Entscheidungstexte 5 Ob 578/83 Entscheidungstext OGH 19.04.1983 5 Ob 578/83 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78 AAußStrG §128AußStrG §129
Rechtssatz: Der in § 129 AußStrG bestimmte Geschäftskreis des nach § 78 AußStrG bestellten Verlassenschaftskurators umfasst die Vertretung und Verwaltung des Nachlasses, nicht aber die Wahrung der Interessen erbserklärter Erben. Der Kurator ist nur Vertreter des Nachlasses, nicht der Erben. Entscheidungstexte 3 Ob 501/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §129
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht darf der Verlassenschaft die Ermächtigung zur Anfechtung eines Kaufvertrages in Anbetracht der Wichtigkeit des Rechtsstreites zwischen dem Erblasser und dem erbserklärten Erben, dessen Erbserklärung rechtskräftig angenommen worden ist, nur nach Vernehmung des erbserklärten Erben geben. Entscheidungstexte 5 Ob 888/76 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §128AußStrG §129
Rechtssatz: Der Verlassenschaftskurator hat nicht nur auf der Aktivseite tätig zu werden. Entscheidungstexte 3 Ob 542/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 3 Ob 542/76 4 Ob 538/95 Entscheidungstext OGH 27.06.1995 4 Ob 538/95 Auch; Beisatz: Ist ein Verlassenschaftskurator ausdrücklich zur Ver... mehr lesen...
Norm: AußStrG §129AußStrG §145 C
Rechtssatz: Auch unbewegliches Gut kann vom Verlassenschaftskurator veräußert werden. (vgl SZ 28/250). Entscheidungstexte 1 Ob 134/68 Entscheidungstext OGH 29.08.1968 1 Ob 134/68 4 Ob 236/13d Entscheidungstext OGH 17.02.2014 4 Ob 236/13d European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: AußStrG §105AußStrG §129
Rechtssatz: Zur Pflicht der Überprüfung der Nachlaßpassiva vor ihrer Befriedigung. (Hier: Überprüfung einer Froderung des Fürsogeverbandes gegen den erblosen Nachlaß). Entscheidungstexte 1 Ob 134/68 Entscheidungstext OGH 29.08.1968 1 Ob 134/68 NZ 1970,91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: AußStrG §128AußStrG §129
Rechtssatz: Ein nach § 128 AußStrG bestellter Kurator kann keine Erbserklärungen abgeben. Entscheidungstexte 5 Ob 93/66 Entscheidungstext OGH 13.07.1966 5 Ob 93/66 JBl 1967,261 = RZ 1967,108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0008073 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §282AußStrG §129
Rechtssatz: Grundsätze der Führung einer Vermögenskuratel zur Verwaltung des erblosen Nachlasses nach Beendigung der Abhandlung. Entscheidungstexte 6 Ob 263/59 Entscheidungstext OGH 16.09.1959 6 Ob 263/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0008099 Do... mehr lesen...
Norm: ABGB §810AußStrG §129AußStrG §145 B
Rechtssatz: Der erbserklärte Erbe, dem die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen wurde, ist befugt, für die Verlassenschaft als Kläger einen Kündigungsprozess ohne besondere gerichtliche Genehmigung zu führen. Dem Verlassenschaftskurator hingegen steht ohne gerichtliche Genehmigung diese Befugnis nicht zu. Entscheidungstexte 7 Ob 554/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §549AußStrG §129
Rechtssatz: Es gehört in dn Bereich der verwaltenden Tätigkeit des Verlassenschaftskurators auch für die ortsübliche Bestattung des ohne Hinterlassung von Erben Verstorbenen für die Ausschmückung des Grabes durch eine angemessene Zeit und für die dem Landesbrauche entsprechenden Messestipendien zu sorgen. Entscheidungstexte 3 Ob 565/55 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §78AußStrG §129
Rechtssatz: Zur Rechtsstellung des Nachlaßkurators bei Vorhandensein eines besonderen Prozeßbevollmächtigten für einen Aktivprozeß des Nachlasses. Kein Rekursrecht dieses Prozeßbevollmächtigten bei Verweigerung der Genehmigung zu einem von ihm abgeschlossenen Vergleich. Entscheidungstexte 1 Ob 292/55 Entscheidungstext OGH 18.05.1955 1 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78 AAußStrG §129AußStrG §145
Rechtssatz: Die Verwaltung des Nachlasses ist eine wesentliche Aufgabe des Verlassenschaftskurators. Entscheidungstexte 1 Ob 88/55 Entscheidungstext OGH 16.02.1955 1 Ob 88/55 6 Ob 41/99v Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 41/99v Vgl auch; Beisatz: Die Verwaltungstätigkeit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §129
Rechtssatz: Zur Prüfungspflicht des Verlassenschaftsgerichtes nach § 129 AußStrG (Abhandlung Vorsteher). Entscheidungstexte 3 Ob 616/53 Entscheidungstext OGH 30.09.1953 3 Ob 616/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0008098 Dokumentnummer JJR_19530930_OGH0002_00... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gAußStrG §129
Rechtssatz: Aus dem letzten Satz des § 129 AußStrG kann nur geschlossen werden, daß das Gesetz eine Vernehmung des Beteiligten nur bei Regelung wichtiger Angelegenheiten im Verlauf der Abhandlung vorsieht. Das Unterbleiben einer solchen Vernehmung stellt daher nicht unbedingt eine Nullität dar. Entscheidungstexte 2 Ob 645/53 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...