Norm
ABGB §750 idF ErbRÄG 2015Rechtssatz
Das Heimfallsrecht ist kein Erbrecht, sondern ein Aneignungsrecht spezifischer Art mit der Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge, das in Wahrheit den Zweck hat, dass nachgelassenes Vermögen nicht herrenlos wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008104Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021