Norm: AußStrG §129
Rechtssatz: Zum Umfang der Befugnisse des Verlassenschaftskurators in Rechtsstreitigkeiten, die den Nachlaß betreffen. Entscheidungstexte 1 Ob 686/50 Entscheidungstext OGH 13.12.1950 1 Ob 686/50 4 Ob 538/95 Entscheidungstext OGH 27.06.1995 4 Ob 538/95 Auch; Beisatz: Ist ein Verlassenschaftskurator aus... mehr lesen...
Norm: AußStrG §129HGB §137 Abs1
Rechtssatz: RG 9.10.1939, VIII 122 Der Kurator des Nachlasses nach einem allein vertretungsbefugten Gesellschafter ist im Umfang von dessen Befugnissen zum Abschluß von Geschäften und zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen namens der Gesellschaft befugt, ohne daß er hiezu eine Genehmigung des Abhandlungsgerichtes bedarf. Diese Vertretungsbefugnis erlangt er durch die Bestellung durch das Abhandlungsgericht. V... mehr lesen...