Norm
AußStrG §129Rechtssatz
Das Abhandlungsgericht darf der Verlassenschaft die Ermächtigung zur Anfechtung eines Kaufvertrages in Anbetracht der Wichtigkeit des Rechtsstreites zwischen dem Erblasser und dem erbserklärten Erben, dessen Erbserklärung rechtskräftig angenommen worden ist, nur nach Vernehmung des erbserklärten Erben geben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0008095Dokumentnummer
JJR_19770301_OGH0002_0050OB00888_7600000_002