RS OGH 1977/3/1 5Ob888/76

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Veröffentlicht am 01.03.1977
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Norm

AußStrG §129

Rechtssatz

Das Abhandlungsgericht darf der Verlassenschaft die Ermächtigung zur Anfechtung eines Kaufvertrages in Anbetracht der Wichtigkeit des Rechtsstreites zwischen dem Erblasser und dem erbserklärten Erben, dessen Erbserklärung rechtskräftig angenommen worden ist, nur nach Vernehmung des erbserklärten Erben geben.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 888/76
    Entscheidungstext OGH 01.03.1977 5 Ob 888/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0008095

Dokumentnummer

JJR_19770301_OGH0002_0050OB00888_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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