RS OGH 1955/11/30 3Ob565/55, 6Ob97/60

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Veröffentlicht am 30.11.1955
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Norm

ABGB §549
AußStrG §129

Rechtssatz

Es gehört in dn Bereich der verwaltenden Tätigkeit des Verlassenschaftskurators auch für die ortsübliche Bestattung des ohne Hinterlassung von Erben Verstorbenen für die Ausschmückung des Grabes durch eine angemessene Zeit und für die dem Landesbrauche entsprechenden Messestipendien zu sorgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0008083

Dokumentnummer

JJR_19551130_OGH0002_0030OB00565_5500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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