Norm
ABGB §549Rechtssatz
Es gehört in dn Bereich der verwaltenden Tätigkeit des Verlassenschaftskurators auch für die ortsübliche Bestattung des ohne Hinterlassung von Erben Verstorbenen für die Ausschmückung des Grabes durch eine angemessene Zeit und für die dem Landesbrauche entsprechenden Messestipendien zu sorgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0008083Dokumentnummer
JJR_19551130_OGH0002_0030OB00565_5500000_002