RS OGH 1984/1/19 6Ob726/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1984
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Norm

ABGB §762
ABGB §784
ABGB §804
AußStrG §114
AußStrG §129

Rechtssatz

Wenn die im Verfahren nach der verstorbenen Pflichtteilsberechtigten angemeldeten Forderungen die Aktiven übersteigen, kann der Verlassenschaftskurator auch den Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob der Nachlaß des Pflichtteilsberechtigten erbenlos ist und ob es zu einer kridamäßigen Nachlaßverteilung oder zu einem Verlassenschaftskonkurs kommen wird. Daher stehen ihm auch die in den §§ 784, 804 ABGB genannten Rechte zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0007881

Dokumentnummer

JJR_19840119_OGH0002_0060OB00726_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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