Norm
ABGB §762Rechtssatz
Wenn die im Verfahren nach der verstorbenen Pflichtteilsberechtigten angemeldeten Forderungen die Aktiven übersteigen, kann der Verlassenschaftskurator auch den Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob der Nachlaß des Pflichtteilsberechtigten erbenlos ist und ob es zu einer kridamäßigen Nachlaßverteilung oder zu einem Verlassenschaftskonkurs kommen wird. Daher stehen ihm auch die in den §§ 784, 804 ABGB genannten Rechte zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0007881Dokumentnummer
JJR_19840119_OGH0002_0060OB00726_8300000_001