Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §238 Abs2
Rechtssatz: Ein Beschluss, mit dem ein einstweiliger Sachwalter nach §238 Abs2 AußStrG bestellt wird, kann nicht mit einem verspäteten Rechtsmittel wirksam angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 63/01y Entscheidungstext OGH 26.06.2001 1 Ob 63/01y 9 Ob 119/04x Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1
Rechtssatz: Zu den Kriterien der Ermessensentscheidung, ob in außerstreitigen Angelegenheiten ein verspätetes Rechtsmittel berücksichtigt, also inhaltlich erledigt wird, gehören die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung. Entscheidungstexte 5 Ob 284/98w Entscheidungstext OGH 10.11.1998 5 Ob 284/98w ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 AAußStrG §14aAußStrG idF WGN 1997 §16 DAußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §63
Rechtssatz: Die Verspätung eines "außerordentlichen Revisionsrekurses" gegen eine Entscheidung im Streitwertbereich des § 14 a AußStrG, gegen die nach dem Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, führt in Anbetracht von § 11 Abs 2 AußStrG nicht zur Zurückweisung durch das Gericht erster Instanz... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2
Rechtssatz: Hat das Erstgericht unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl verfügt, dass die Obsorge für die beiden Minderjährigen jedenfalls nicht beiden Elternteilen gemeinsam zugeteilt werden darf, dann ist aus dieser Verfügung den Kindern ein Recht darauf erwachsen, dass in ihrem Interesse die Zuteilung der Obsorge an nur einen Elternteil erfolgen muss. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §73
Rechtssatz: Hat der Nachlaßgläubiger durch den angefochtenen Beschluß erreicht, daß wesentliche Teile des Abhandlungsverfahrens unter seiner Beiziehung neu durchgeführt werden, kann dieser Beschluß ohne Nachteil für ihn und damit für einen Dritten nicht geändert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 517/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 4 Ob 517... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3KartG 1988 §43
Rechtssatz: Die 14-tägige Rechtsmittelfrist in Kartellrechtssachen läßt eine Berücksichtigung verspäteter Rechtsmittel nicht zu, weil Schutzobjekt des Kartellgesetzes der redliche Wettbewerb schlechthin ist. Entscheidungstexte Okt 1/92 Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt 1/92 European Case L... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG 2005 §46 Abs3 C3AußStrG 2005 §71 Abs4UbG §28
Rechtssatz: Wurde die vorläufige Unterbringung eines Kranken für unzulässig erklärt und der dagegen erhobene Rekurs des Abteilungsleiters des Krankenhauses zurückgewiesen, so ist eine Bedachtnahme auf dessen verspätetes Rechtsmittel gemäß § 11 Abs 2 AußStrG nicht möglich. Der Beschluss könnte nicht mehr ohne Nachteil für den Kranken abgeändert werden, denn bei einer A... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1
Rechtssatz: Nach § 11 Abs 2 Satz 2 AußStrG ist zwar die Zurückweisung der "höheren Behörde" vorbehalten, doch haben die Rekurswerber kein Rechtsschutzinteresse daran, daß der - inhaltlich richtige - Zurückweisungsbeschluß anstelle der ersten Instanz erst vom Rekursgericht als funktionell zuständigem Gericht gefaßt würde. Der Zurückweisungsbeschluß des Erstgerichtes ist daher zu bestätigen. Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3OrthG §12 Abs2
Rechtssatz: Dem mit dem Vollzug des Orthodoxengesetzes betrauten Bundesministerium kommt in einem nach § 12 Abs 2 OrthG eingeleiteten gerichtlichen Pflegschaftsverfahren nicht nur eine allgemeine Kontrollaufgabe im öffentlichen Interesse, sondern eine konkrete Interessenwahrung aller potentiellen Rechtsgeschäftspartner im weitesten Sinne der Kichengemeinde zu. Die Behörde ist daher als Dritter im Sinne de... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1
Rechtssatz: Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens nach § 11 Abs 2 AußStrG ist die sachliche Berechtigung der Rechtsmittel (vgl RZ 1966/149). Entscheidungstexte 7 Ob 561/89 Entscheidungstext OGH 06.04.1989 7 Ob 561/89 2 Ob 511/91 Entscheidungstext OGH 27.02.1991 2 Ob 511/91 Ve... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG §18 AAußStrG 2005 §42AußStrG 2005 §46 C1
Rechtssatz: Bei den Beschlüssen, die sich ohne Nachteil eines Dritten ändern lassen, handelt es sich um solche, die weder der formellen noch der materiellen Rechtskraft fähig sind. Entscheidungstexte 1 Ob 607/87 Entscheidungstext OGH 10.06.1987 1 Ob 607/87 Veröff: SZ 60/103 = ÖA 1988,48 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1
Rechtssatz: Eine sachlich Rücksichtnahme auf den nach Ablauf der Rekursfrist erhobenen Revisionsrekurs der Witwe ist ausgeschlossen, wenn Mitglieder der 2. Parentel als Mitbewerber um die Hofübernahme aus dem rekursgerichtlichen Aufhebungsbeschluß für sich die Rechtsstellung ableiten können, aus Gründen der gesetzlichen Reihenfolge zur Berufung als Anerbe sei vorweg über das Vorhandensein eines ihre Person betreffenden... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2
Rechtssatz: Hat der besuchsberechtigte Vater durch die bekämpfte Verfügung bereits das Recht auf Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung seines Besuchsrechts erlangt, läßt sich der erstinstanzliche Beschluß nicht mehr ohne Nachteil für ihn abändern. Entscheidungstexte 1 Ob 701/83 Entscheidungstext OGH 10.10.1983 1 Ob 701/83 Veröff: EFSlg 44547 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3JWG §22
Rechtssatz: Durch die Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum Sachwalter nach § 22 JWG hat der Minderjährige das Recht erworben, durch sie vertreten zu werden. Daher keine Bedachtnahme auf einen verspäteten Rekurs. Entscheidungstexte 2 Ob 561/83 Entscheidungstext OGH 13.09.1983 2 Ob 561/83 2 Ob 625... mehr lesen...
Norm: ABGB §804AußStrG §11 Abs2 B2
Rechtssatz: Durch eine gerichtliche Entscheidung, nach deren Inhalt die Einhaltung der für die Inventarisierung und Schätzung aufgestellten gesetzlichen Regelungen ausgesprochen wird, hat der Pflichtteilsberechtigte einen zumindest verfahrensrechtlichen Anspruch darauf erworben, daß die ausgewiesenen Schätzwerte nicht zu seinem Nachteil herabgesetzt werden. Dies ohne Rücksicht darauf, welche materiellrechtlich... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1
Rechtssatz: Keine (verfahrensrechtliche) Verschlechterung der Stellung eines Dritten durch die Berücksichtigung eines Rekurses iSd § 11 Abs 2 AußStrG, wenn jemand selbst und nicht durch seinen Sachwalter tätig werden darf. Entscheidungstexte 1 Ob 542/82 Entscheidungstext OGH 16.06.1982 1 Ob 542/82 European C... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3EntmO §25
Rechtssatz: Aus der Einleitung des Entmündigungsverfahrens durch die Anordnung der gerichtsärztlichen Untersuchung lassen sich Rechte Dritter nicht ableiten, soferne das Verfahren nicht auf Antrag, sondern amtswegig eingeleitet wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 507/82 Entscheidungstext OGH 27.01.1982 3 Ob 507/82 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3DSt 1872 §44
Rechtssatz: Durch die Beseitigung der Bestellung eines über Antrag des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für ein Disziplinarverfahren bestellten Zustellkurators würde in bereits erworbene Rechte der Rechtsanwaltskammer eingegriffen. Entscheidungstexte 6 Ob 636/81 Entscheidungstext OGH 01.07.1981 6 Ob 636/81 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2
Rechtssatz: Keine Anwendung des § 11 Abs 2 AußStrG, wenn der Erlagsgegnerin durch den angefochtenen Beschluß bereits Rechte erwachsen sind. Entscheidungstexte 2 Ob 502/80 Entscheidungstext OGH 20.05.1980 2 Ob 502/80 2 Ob 527/84 Entscheidungstext OGH 05.06.1984 2 Ob 527/84 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1GOG §85
Rechtssatz: Obwohl in § 85 Abs 1 GOG ausdrücklich auf § 220 ZPO verwiesen wird, sind allerdings im Falle der Verhängung einer Ordnungsstrafe im Außerstreitverfahren nur diejenigen Vorschriften der Zivilprozessordnung sinngemäß anzuwenden, die sich auf die Vorausetzungen der Strafverfügung und das Strafausmaß beziehen, für das Rechtsmittelverfahren sind hingegen die Vorschriften des Außerstreitgesetzes maßgebend ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §247AußStrG 2005 §46 Abs3AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Auf einen verspäteten Rekurs gegen den Beschluss über die Bestellung des Sachwalters kann nicht Bedacht genommen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 607/87 Entscheidungstext OGH 10.06.1978 1 Ob 607/87 Veröff: SZ 60/103 = ÖA 1988,48 8 Ob 616/88 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2
Rechtssatz: Die im § 165 ABGB geregelte Namensführung des unehelichen Kindes begündet ein Recht des Kindes auf Führung des dort genannten Namens. Dieses Recht würde durch eine Bedachtnahme auf den verspäteten Rekurs des Vaters gegen den Beschluß, womit sein antrag auf Ersetzung der vom Vormund verweigerten Zustimmung zur Namensgebung abgewiesen wurde, verletzt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §18
Rechtssatz: Haben minderjährige Kinder im Verlassenschaftsverfahren bereits mit Beschluß angeordnete Schätzungsrechte erworben, dann ist dieser Beschluß formell rechtskräftig und verwehrt dem Gerichte auch im Außerstreitverfahren die neuerliche Sachverhandlung und nachträgliche Doppelerledigung der gleichen Rechtssache. Entscheidungstexte 8 Ob 527/76 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG 2005 §46 Abs3 C2AußStrG 2005 §71 Abs4
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Ermessensausübung nach § 11 Abs 2 AußStrG liegen nicht vor, wenn es sich um eine Zuweisung eines minderjährigen Kindes in die Pflege und Erziehung eines Elternteiles handelt. Entscheidungstexte 1 Ob 149/73 Entscheidungstext OGH 19.09.1973 1 Ob 149/73 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG §46 Abs3KartG 1972 §94 Abs3
Rechtssatz: Als Dritter iSd § 11 Abs 2 AußStrG ist jeder von Rechtsmittelwerber verschiedene Beteiligte anzusehen. Nicht aber wird in die Rechte Dritter eingegriffen, wenn ein Anspruch auf Eintragung des Marktanteiles in bestimmter Höhe nicht gegeben ist. Entscheidungstexte Okt 9/73 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG 2005 §46 Abs3 C2
Rechtssatz: Keine sachliche Erledigung eines verspäteten Rekurses, wenn unterhaltsberechtigte Kinder durch den Zuspruch von Unterhalt bereits Rechte erworben haben. Entscheidungstexte 6 Ob 197/71 Entscheidungstext OGH 08.09.1971 6 Ob 197/71 7 Ob 252/73 Entscheidungstext OGH 10.01.1974 7 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3LiegTeilG §32
Rechtssatz: Anwendung des § 11 Abs 2 AußStrG im Mappenberichtigungsverfahren nach § 27 Abs 2 und 3 LiegTeilG Entscheidungstexte 5 Ob 3/71 Entscheidungstext OGH 20.01.1971 5 Ob 3/71 5 Ob 21/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 5 Ob 21/76 Abweichend; Beisatz: Mappenberichtigungsver... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3AußStrG 2005 §71 Abs4AußStrG 2005 §207h
Rechtssatz: Diese Bestimmung gilt auch für Revisionsrekurse. Entscheidungstexte 5 Ob 301/69 Entscheidungstext OGH 03.12.1969 5 Ob 301/69 1 Ob 258/72 Entscheidungstext OGH 17.01.1973 1 Ob 258/72 EFSlg 21291 8 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §71 Abs4
Rechtssatz: Beschlüsse des Außerstreitverfahrens, durch die Dritte Rechte erworben haben, können nach Ablauf der Rekursfrist auch dann nicht angefochten werden, wenn das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes im Sinn des § 477 ZPO behauptet wird. Entscheidungstexte 6 Ob 156/69 Entscheidungstext OGH 09.07.1969 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1EntmO §49 Abs3ZPO §468ZPO §523
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines unzulässigen oder verspäteten Rechtsmittels durch das Erstgericht dient im allgemeinen der Vereinfachung der Sache und auch dazu, den höheren Instanzen Arbeit zu ersparen. Bei vollkommen uneinsichtigen Personen, die gegen jede ihnen nicht genehme Entscheidung Rechtsmittel ergreifen, führt die Zurückweisung durch das Erstgericht aber nur zu einer Verzöger... mehr lesen...