Norm
AußStrG §11 Abs2 B2Rechtssatz
Die Voraussetzungen für eine Ermessensausübung nach § 11 Abs 2 AußStrG liegen nicht vor, wenn es sich um eine Zuweisung eines minderjährigen Kindes in die Pflege und Erziehung eines Elternteiles handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0007175Zuletzt aktualisiert am
02.06.2009