Der Beschwerdeführer war seit 24. Juni 1993 Geschäftsführer der SMK GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 8. November 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war. Mit Bescheid vom 7. Juni 2004 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer nach §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO für Abgabenschulden der SMK GesmbH, nämlich für Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer in der Höhe von 3.796,44 EUR "für den Zeitraum 2001", zur Haftun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §80;BAO §9;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §67 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz:
Spruch: des Haftungsbescheides (§ 171 der Wi... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem angefochtenem Bescheid behob die belangte Behörde den Spruchpunkt II. des bekämpften Bescheides erster Instanz ("für überwälzte und bisher nicht entrichtete Getränkesteuer betreffend den Zeitraum 2000 (wird) ein Betrag von 359,00 ATS ... zur Zahlung vorgeschrieben.") und änderte den Spruchpunkt I. des Bescheides erster Instanz ab. In diesem Spruchpunkt wurde die Getränkesteuer für alkoholische Getränke für die Jahre 1995 bis 1997 und für alkoholfreie Get... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien
Norm: LAO Wr 1962 §66;LAO Wr 1962 §67 Abs2;
Rechtssatz: Der Abspruch über die beantragte Rückerstattung der Getränkesteuer hat getrennt von einem Abspruch über die Vorschreibung der Getränkesteuer und kann auch mit einem gesondert zu erlassenden Bescheid erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005160003.X01 ... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrates der Stadt Wien vom 19. März 1997 wurde dem Beschwerdeführer vorgehalten, dass er im Firmenbuch als Geschäftsführer der W GmbH eingetragen sei. Es bestehe ein Abgabenrückstand an Kommunalsteuer, Dienstgeberabgabe und Säumniszuschlag im Gesamtausmaß von S 33.755,--, für welchen der Beschwerdeführer nach den §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung zur Haftung heranzuziehen sei. Der Beschwerdeführer werde eingeladen, sich hiezu zu äußern bzw. den Haftungsbetrag... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §67 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0077 E 24. Oktober 2002 RS 3 Stammrechtssatz Ist der
Spruch: des Bescheides unklar, so kann zu seiner Auslegung die
Begründung: herangezogen werden (Hinweis E 31. Jänner 2001, 2000/13/0001). ... mehr lesen...
Im Gefolge eines zwischen dem Magistrat der Stadt Wien und dem damaligen Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung, im Jahr 1995 über die unterschiedlichen Auffassungen zur Kommunalsteuerpflicht geführten Schriftverkehres und einer für den Revisionszeitraum Jänner 1994 bis April 1996 am 16. Jänner 1997 mit einem Bediensteten der Post und Telekom Austria AG durch Revisionsbedienstete des Magistrates der Stadt Wie... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79;BAO §92;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §53;LAO Wr 1962 §66;LAO Wr 1962 §67 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0132 E 28. November 2000 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Der VwGH vertritt die Rechtsansicht, dass die unrichtige A... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0203 E 25. September 2002 RS 2 Stammrechtssatz Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten (Hinweis E 24.2.1999, 98/13/0118), wenn die Identifizierung des Adressaten du... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 6. November 1992 wurde der V-GmbH über deren Antrag, somit als Bauwerberin, die Baubewilligung für die Errichtung eines Bürohauses auf einer näher bezeichneten Liegenschaft in Wien 19, M-Gasse 56-64, erteilt. Anlässlich der Erteilung der Baubewilligung wurde der V-GmbH mit Bescheid des Magistrates Wien vom 27. Oktober 1992 gemäß § 10 lit. a und lit. b des Wiener Kanalanlagen- und Einmündungsgebührengesetzes (im Folgenden: Wr KE... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs2;
Rechtssatz: Enthält eine mit "Sehr geehrte Damen und Herren!" überschriebene Erledigung neben dem Zitat einer Rechtsvorschrift den abschließenden Hinweis: "... konnte Ihrem Antrag nicht näher getreten werden" und entbehrt sie einer Rechtsmittelbeleh... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 22. April 1996, MA 4/7 - 220/95, wurde der Beschwerdeführer auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 iVm den §§ 2 und 5 WAO als Geschäftsführer der Video F. Handels- und BeteiligungsgmbH für die in der Zeit vom 1. September 1993 bis 30. September 1994 durch das Vermieten von Bild- und Programmträgern (Videoverleih) an diversen Standorten in Wien entstandene Vergnügungssteuerschuld dieser Gesellschaft im Betrag von insgesamt 289.694 S haftbar gemacht und al... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 22. April 1996 wurde der Beschwerdeführer auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 i.V.m. den §§ 2 und 5 WAO als Geschäftsführer der Videotheken-K. GmbH für die in der Zeit vom 1. August 1993 bis 31. Mai 1994 in Wien 4, Wiedner Hauptstraße 79/19, Wien 21, Leopoldauerstraße 30, und sonstigen Betriebsstätten in Wien, durch das Vermieten von Film- und Programmträgern (Videoverleih) entstandene Vergnügungssteuer... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §224 Abs1;BAO §80;BAO §9;BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §146 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §67 Abs2;LAO Wr 1962 §7;
Rechtssatz: Die für die Geltendmachung von Haftungen besondere
Norm: des § 171 Wr LAO sieht vor, dass im Haftungsbescheid der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorsc... mehr lesen...
I. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Zweitbeschwerdeführers gegen drei Zurückweisungsbescheide des Magistrates der Stadt Wien betreffend den Antrag vom 11. Februar 1997 auf Herabsetzung von Abwassergebühr und Umweltabgabe auf Abwasser gemäß dem Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz 1978 (KKG), LGBl. für Wien Nr. 2, und der Kanalgebührenordnung 1988 vom 11. Dezember 1987, Pr.Z. 3867, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51, sowie dem Gesetz üb... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BAO §101;BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs2;LAO Wr 1962 §75;
Rechtssatz: Die Angabe "und Miteigentümer" oder "und Mitbesitzer" oder ähnlich (hier: "und Miteig") bewirkt nicht, dass der Bescheid auch an andere Personen als erlassen gelten kann als jene, die namentlich im Bescheid als Adressate... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs2;VwGG §51;VwGG §53 Abs1;
Rechtssatz: § 53 Abs 1 VwGG kommt nur zum Tragen, wenn die Beschwerden der mehreren Beschwerdeführer den selben Erfolg haben. Der Kostenzuspruch an die belangte Behörde im Hinblick auf die Zurückweisung de... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführerin Getränkesteuer für die Jahre 1993 bis 1997 vorgeschrieben, wobei im Spruch: die Steuerbeträge jahresweise aufgegliedert waren. In der
Begründung: des Bescheides wurde darauf hingewiesen, dass nach den Feststellungen einer am 19. November 1998 vorgenommenen Revision für die Zeit vom 1. Oktober 1993 bis 31. Dezember 1997 zu Unrecht ein Abschlag von 15 % für Bedienungsgeld vorgenommen worden sei. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien
Norm: LAO Wr 1962 §146 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem
Spruch: eines Abgabenbescheides müssen im Sinne des § 146 Abs 2 Wr LAO neben den Angaben über Art und Höhe der Abgaben selbst die Größen erkennbar sein, aus denen diese Abgaben unmittelbar abgeleitet werden. In der angeführten Bestimmung wird dabei die Bemessungsgrundlage als unabdingbarer Spruchbestandteil normi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
Norm: GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1 idF 1981/013;LAO Wr 1962 §146 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass Abgabenbescheide im Wege von Sammelbescheiden erlassen werden können. Dabei sind aber die essenziellen Spruchbestandteile für sich gesondert anzuführen, da jede der kombiniert vorgenommenen Festsetzungen für si... mehr lesen...
Mit "Zahlungsauftrag" des Bürgermeisters der Gemeinde Fuschl am See (im Folgenden: F) vom 25. Jänner 2000 wurde dem Beschwerdeführer neben Grundsteuer B, Abfallgebühren, Wassergebühren, Kanalgebühren und Schneeräumgebühren auch eine besondere Ortstaxe für das Jahr 1999 in der Höhe von S 3.360,-- vorgeschrieben. Der Zahlungsauftrag ist auf seiner Vorderseite nicht als Bescheid bezeichnet. Er trägt auf seiner Rückseite folgende Belehrung: "Die Vorschreibung gilt als: a) Abgabe... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Slbg 1963 §67 Abs2;LAO Slbg 1963 §67 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/17/0038 E 19. März 2001 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Lässt der
Spruch: eines Bescheides für sich allein beurteilt keine Zweifel an seinem... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 1998 schrieb der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin für die Jahre 1992 bis 1995 und 1997 die Getränkesteuer vor, nahm gemäß § 235 Abs. 3 iVm § 237 Abs. 2 WAO das mit Berufungsbescheid der Abgabenberufungskommission vom 24. Juni 1997 abgeschlossene Verfahren betreffend Getränkesteuer für das Jahr 1996 von Amts wegen wieder auf, hob den Berufungsbescheid auf und schrieb im wieder aufgenommenen Verfahren der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §66 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: In jedem Fall, in dem der Inhalt einer behördlichen Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen lässt, ist die ausdrückliche Bezeichnung einer Erledigung als Bescheid essentiell. Nur dann, wenn der I... mehr lesen...
Beschwerdegegenständlich ist die Vorschreibung von besonderer Ortstaxe nach dem Salzburger Ortstaxengesetz 1992. Zur Zahlung dieser Abgabe war der Beschwerdeführer zunächst mit Schreiben der Gemeinde Fuschl vom 21. Jänner 1997 aufgefordert worden. Als Zeitraum, für welchen die Abgabe vorgeschrieben wurde, wurde zunächst 1994 angegeben, in einer Beilage jedoch auf 1996 berichtigt. Auf Grund einer Eingabe des Beschwerdeführers gegen diese Aufforderung erging zunächst neuerlich ein ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;LAO Slbg 1963 §66 Abs1;LAO Slbg 1963 §67 Abs2;
Rechtssatz: Zahlungsvorschreibungen, die nicht als Bescheid bezeichnet sind, denen aber komplizierte Erläuterungen allgemeiner Art für eine Vielzahl verschiedener Abgaben beigeschlossen sind, dass die Zahlungsaufforderung in bestimmten Fällen einen Besch... mehr lesen...
Bei der belangten Behörde ist auf Grund der von der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Magistratsabteilung 4, Referat 7, vom 5. August 1997, Zl. MA 4/7-1462/96, erhobenen Berufung ein Verfahren (betreffend Getränkesteuer für die Jahre 1995 und 1996) anhängig, wobei die Beschwerdeführerin die Auffassung vertritt, die Getränkesteuer weise wesentliche Merkmale einer Umsatzsteuer auf, weshalb sie gegen Art. 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie verstoße. Mit dem angefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38 impl;BAO §281 Abs1;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3;LAO Wr 1962 §216 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs3;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß das Beschwerdeverfahren, dessentwegen die AbgBeh ihr Berufungsverfahren aussetzte, im
Spruch: des Aussetzungsbescheides konkret hätte angeführt werden m... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer der "XY-GesmbH", der Aufstellerin, bis zum 3. Februar 1994 unterlassen, die Vergnügungssteuer für den Monat Februar 1994, für den im Betrieb in W, F-Gasse 1, aufgestellten Unterhaltungsspielapparat (Dart), in der Höhe von S 3.000,-- einzubekennen und zu entrichten. Er habe dadurch die Vergnügungssteuer in der Zeit vom 2. Februar 1994 bi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §37;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs1;BAO §243;BAO §83;BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §189;LAO Wr 1962 §57;LAO Wr 1962 §67 Abs2;VStG §49 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/23 93/17/0099 2
(hier: Einspruch gegen eine Strafverfügung) Stammrech... mehr lesen...