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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §93 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/13/0203 E 25. September 2002 RS 2Stammrechtssatz
Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten (Hinweis E 24.2.1999, 98/13/0118), wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130224.X04Im RIS seit
05.11.2003Zuletzt aktualisiert am
23.04.2019