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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §66;Rechtssatz
Der Abspruch über die beantragte Rückerstattung der Getränkesteuer hat getrennt von einem Abspruch über die Vorschreibung der Getränkesteuer und kann auch mit einem gesondert zu erlassenden Bescheid erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005160003.X01Im RIS seit
31.05.2005