RS Vwgh 1999/9/27 99/17/0221

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Veröffentlicht am 27.09.1999
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §92 Abs1;
BAO §93 Abs2;
LAO Slbg 1963 §66 Abs1;
LAO Slbg 1963 §67 Abs2;

Rechtssatz

Zahlungsvorschreibungen, die nicht als Bescheid bezeichnet sind, denen aber komplizierte Erläuterungen allgemeiner Art für eine Vielzahl verschiedener Abgaben beigeschlossen sind, dass die Zahlungsaufforderung in bestimmten Fällen einen Bescheid darstelle, können mangels Bezeichnung als Bescheid nicht als solcher angesehen werden (Hinweis E 30.11.1993, 93/14/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999170221.X01

Im RIS seit

31.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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