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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §92 Abs1;Rechtssatz
Zahlungsvorschreibungen, die nicht als Bescheid bezeichnet sind, denen aber komplizierte Erläuterungen allgemeiner Art für eine Vielzahl verschiedener Abgaben beigeschlossen sind, dass die Zahlungsaufforderung in bestimmten Fällen einen Bescheid darstelle, können mangels Bezeichnung als Bescheid nicht als solcher angesehen werden (Hinweis E 30.11.1993, 93/14/0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999170221.X01Im RIS seit
31.10.2001