Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0075 E 7. Juni 2001 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 7 Abs 1 Wr LAO ist ua eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter. Zu dessen Pflichten gehört es, für die Entrichtung der ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen der Primärschuldnerin erfolgte im konkreten Fall etwa 10 Monate nach Bestellung des Beschwerdeführers zum Geschäftsführer. Welche Schritte der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum unternommen hat, um sich über die ... mehr lesen...
Über den Verein "SC" wurde am 5. September 1997 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschwerdeführer war Vizepräsident des SC. Mit Note vom 10. Februar 2000 hielt der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer vor, er sei Vizepräsident des SC und damit verantwortlicher Vertreter desselben gewesen. Er habe es daher zu verantworten, dass die am 15. April 1997 und am 15. Juli 1997 fälligen Wasser- und Abwassergebühren in der Höhe von S 170.944,-- (netto S 155.403,64 zuzüglich 10 %... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Inanspruchnahme des Vertreters zur Haftung ist eine rechtskräftige Festsetzung der Abgabe gegenüber dem Hauptschuldner nicht erforderlich. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Klärung der Frage, ob dem Abgabengläubiger ein Konkursteilnahmeanspruch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hauptschuldners zusteht oder nicht, ist keine Voraussetzung der Inanspruchnahme des Vertreters zur Haftung. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/17/0044 E 21. Mai 1992 VwSlg 6673 F/1992 RS 9
(hier: vertretungsbefugter Vizepräsident) Stammrechtssatz Der als Obmann zum Vertreter des Vereins Bestellte hat sich bei Übernahme seiner Funktion über seine abgabenrechtlichen Verp... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 2 Stammrechtssatz Ungeachtet der grundsätzlichen amtswegigen Ermittlungspflicht der Behörde trifft denjenigen, der eine ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt - über die ihn... mehr lesen...
Mit Bescheiden des Magistrates der Stadt Wien vom 23. Juni 1992, MA 35-G/1-1495/92, vom 23. Juni 1992, MA 35-G/1- 1466/92, und vom 13. Jänner 1994, MA 35-G/1-75/94, wurde der D-GesmbH die Bewilligung zum Gebrauch von öffentlichem Grund erteilt. Für diese Erlaubnis wurde in den Bescheiden jeweils auch die jährliche Gebrauchsabgabe festgesetzt und für das laufende Abgabenjahr zur Zahlung innerhalb eines Monats nach Zustellung vorgeschrieben. In den Bescheiden wurde jeweils darauf h... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §10 idF 1993/035;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §11 Abs3 idF 1990/043;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Gebrauchsabgabe für den Gebrauch öffentlichen Grundes war mit Bescheiden vom 23. Juni 1992 bzw 13. Jänner 1994 rechtskräftig vorgeschrieben worden. Gemäß § 11 Abs 3 Wr GebrauchsabgabeG w... mehr lesen...
Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin leitete mit der dem Mitbeteiligten zugestellten Aufforderung zur Rechtfertigung vom 23. April 1997 Verwaltungsstrafverfahren ein. Diese Aufforderung zur Rechtfertigung hatte - soweit für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung - folgenden Inhalt: "Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: Sie haben es als V... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LAO Wr 1962 §54 Abs1;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0221
Rechtssatz: § 54 Abs 1 letzter Satz Wr LAO stellt eine verwiesene Vorschrift im Sinne des § 9 Abs 1 VStG dar. Nach dieser Bestimmung werden seit der Novelle LGBl Nr 1992/40 nicht nur die zur Vertretung juristisch... mehr lesen...
Die X-GmbH (in der Folge: Primärschuldnerin) betrieb bis November 1997 ein Cafe in Wien XII. Die Beschwerdeführerin war Gesellschafterin der Primärschuldnerin und vom 6. Juni 1995 bis zum 31. Mai 1996 alleinige Geschäftsführerin dieser Gesellschaft. Zuvor waren die Geschäfte seit der Gründung der Primärschuldnerin Ende 1993 von B, einem weiteren Gesellschafter, geführt worden. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 1. Juli 1996 wurde ein am 8. Februar 1996 von der Wiener Gebietsk... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, so muss der Vertreter die ihm zur Verfügung stehenden Mittel anteilig für die Begleichung aller fälligen Verbindlichkeiten verwenden. Der Abgabengläubiger darf gegenüber anderen Gläubigern nicht ben... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0041 E 21. Dezember 1999 RS 3 Stammrechtssatz Es ist Sache des Vertreters, im Verwaltungsverfahren darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Beh annehmen dar... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der haftungspflichtige Vertreter kann sich grundsätzlich anderer Personen bei der Erfüllung seiner Pflichten bedienen. Es treffen ihn allerdings hinsichtlich dieser Personen Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu einer Haftung nach § 7 Abs... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertreter hat darzutun, dass er den Abgabengläubiger bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (Hinweis E 28.10.1998, 97/14/0160). Diese im Rahmen der Beweiswürdigung eingreifende Regel... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen, dass der von der Abgabenbehörde geforderte Liquiditätsnachweis zwar ein geeignetes (Hinweis E 12.4.1994, 93/08/0259), sicher aber nicht das ausschließliche Beweismittel zur Klärung der Frage ist, ob der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der E. L. GesmbH (im Folgenden: Gesellschaft), über deren Vermögen am 15. September 1988 das Ausgleichsverfahren und am 14. November 1988 der Anschlusskonkurs eröffnet wurde. Er wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4, vom 21. Februar 1989 zur Haftung für den Rückstand an Dienstgeberabgabe, Lohnsummensteuer und jeweils darauf entfallenden Säumniszuschlag für den Zeitraum Februar bis Oktober 1988 zur Haftung... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/17/0173 E 24. Oktober 2001
Rechtssatz: Die Höhe der Außenstände ist für die Verpflichtung des Geschäftsführers, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, ohne Belang. Den ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/17/0173 E 24. Oktober 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0079 E 19. Februar 1997 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er ni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der M. Fleischhandels Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz: Gesellschaft) und hielt an dieser Gesellschaft bis März 1996 90 % und ab April 1996 100 % ihrer Anteile. Nachdem über das Vermögen der Gesellschaft am 9. April 1997 der Konkurs eröffnet worden war, wurde das Unternehmen der Gesellschaft durch ein Organ des Magistrates einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen, in der die Interessen der Gesellschaft durch den Masseverwalter wahrgen... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien
Norm: LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Einwand des Geschäftsführers, (auch) sein Steuerberater habe das Entstehen einer Kommunalsteuerschuld aus den Geschäftsführerbezügen nicht erkannt, hätte die Beh dazu veranlassen müssen, sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob der Annahme einer zum Verschulden zuzurechnenden objektiven Verletzung der abgabenrecht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Dass die Abgabe bei der in Konkurs verfallenen Gesellschaft weitgehend nicht mehr einbringlich war, erlaubt keinen Rückschluss darauf, dass die Gesellschaft auch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen der zu entrichtenden Kommunalsteuer (siehe § 11 Abs 2 KommStG 1... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0047 E 20. November 1997 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 7 Abs 1 Wr LAO in der Fassung der Novelle LGBl 1992/40 ist nicht mehr die Uneinbringlichkeit Voraussetzung für die Haftung, sondern der Umstand, daß die Abgabe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter entbindet zwar den Vertreter nicht von seinen Pflichten. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 29. Januar 1997 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der L GmbH (nachfolgend: Primärschuldnerin) für Schuldigkeiten an Getränkesteuer samt Säumniszuschlag für Jänner bis August 1995 in Höhe von 25.483 S, für Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag für August 1995 in Höhe von 7.263 S, für Dienstgeberabgabe für August 1995 in Höhe von 500 S und für Vergnügungssteuer samt Nebengebühren für 1994 sowie Jänner bis August 1995 in Höhe von 772.021 S haftbar gema... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 7 Abs 1 Wr LAO ist ua eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter. Zu dessen Pflichten gehört es, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun,... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Reichen die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden und haftet der Vertreter, weil er die Abgabenforderungen nicht wenigstens anteilig befriedigt und somit den Abgabengläubiger benachteiligt hat, so erstreckt sich die Haftung des Vert... mehr lesen...
Mit Bescheid der Magistratsabteilung 4 vom 28. August 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7 und 54 Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962 in der geltenden Fassung, für den Rückstand an Anzeigenabgabe der B-AG in der Höhe von S 378.614,83 für die Monate April und Mai 1993 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 71 WAO binnen einem Monat ab Zustellung zu entrichten. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. In dieser Berufung wiederholte er die bereits i... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. November 1998 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe als Masseverwalter im Konkurs der Eva N. die Getränkesteuer für die Monate März bis Juli 1998 nicht (in voller Höhe) entrichtet und damit die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 der Wiener Getränkesteuerverordnung 1992 in Verbindung mit § 54 Abs 1 Wiener Abgabenordnung verletzt. Er habe damit Verwaltungsübertretungen begangen und werde nach § 5 Abs 2 Getränkesteuergesetz... mehr lesen...