Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0284 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 6
(hier Wr LAO anzuwenden) Stammrechtssatz Der Vertreter haftet nicht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Als eine Behinderung in der Ausübung der Geschäftsführerfunktion hat die Behörde die dem nunmehr zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer seinem Vorbringen nach vom Alleingesellschafter-Geschäftsführer erteilte Weisung beurteilt, die Vor... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 29. November 1995 wurde der P GmbH als Bauwerberin und Grundeigentümerin eine Baubewilligung hinsichtlich bestimmter Änderungen eines Bauvorhabens erteilt. Mit diesem Bescheid wurde weiters die Anzahl der hinter der gesetzlichen Stellplatzpflicht zurückbleibenden Pflichtstellplätze nach dem Wiener Garagengesetz mit vier festgelegt. 1.2. Mit Schreiben vom 9. Jänner 1996 teilte die Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) der Magistratsabteilung 4 (Abgaben) über An... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist zwar die Geltendmachung der Haftung und somit auch die Heranziehung eines von mehreren Haftungspflichtigen in das Ermesse... mehr lesen...
Nach den Ausführungen in dem zusammen mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der A.M. Bau GmbH für die im Zeitraum Jänner bis Dezember 2002 entstandenen Rückstände an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe in Höhe von insgesamt 22.534,17 EUR zur Haftung gemäß § 7 Abs. 1 iVm § 54 Abs. 1 WAO herangezogen. Dass die in dem mit der Berufung bekämpften erstinstanzlichen Haftungsbescheid angeführten Abgabenford... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Oktober 1996 wurde dem Beschwerdeführer vorgehalten, dass er im Firmenbuch als Geschäftsführer der C GmbH eingetragen sei. Es sei beabsichtigt, ihn gemäß den §§ 7 und 54 WAO für Abgabenrückstände dieser Gesellschaft in Höhe von insgesamt 62.948,20 S (im Vorhalt im Einzelnen aufgegliedert nach Kommunalsteuer, Dienstgeberabgabe und Säumniszuschlag betreffend "Rest 95" und "1-2/96") heranzuziehen. Der Beschwerdeführer werde eingeladen,... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0057 E 13. März 1992 RS 2 Stammrechtssatz Ein Geschäftsführer, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht, hat en... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90;
Rechtssatz: Im Haftungsverfahren obliegt dem zur Haftung Herangezogenen eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungspflicht, bei der auch die amtswegige Ermittlungspflicht nach § 90 Wr LAO in den Hintergrund tritt (Hinweis E 3... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vert... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Geltendmachung einer Haftung nach § 7 Abs. 1 Wr LAO ist nur, dass die Abgaben beim Abgabepflichtigen nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können, insbesondere im Falle der Konkurseröffnung. Das Ergebnis eines Konkursverfa... mehr lesen...
1.1. Der Magistrat der Stadt Wien schrieb als Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 22. November 1996 der CgmbH (in der Folge C. GmbH) die Anzeigenabgabe für die anlässlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte für den Zeitraum Juli 1993 bis März 1996 (aufgeschlüsselt) in der Höhe von insgesamt S 6,420.352,--, zuzüglich eines Verspätungszuschlages für die Monate Juli 1993 bis März 1995 in der Höhe von S 642.035,-- und eines Säumniszuschlag... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung
Norm: KO §1 Abs1;KO §3 Abs1;KO §80;KO §81;KO §83;LAO Wr 1962 §193 Abs5 idF 1992/040;LAO Wr 1962 §54 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/17/0146 E 21. Dezember 2004
Rechtssatz: § 193 Abs. 5 Wr LAO setzt voraus, dass die darin genannten Personen (unter anderem) "während des ganzen Laufes der Berufungsfrist gegen den Abgabenbeschei... mehr lesen...
Über das Vermögen der D. GmbH wurde am 5. April 1995 beim Handelsgericht Wien das Ausgleichsverfahren eröffnet. Am selben Tag wurde der Ausgleich dahin angenommen und in der Folge bestätigt, dass alle Gläubiger eine 55 %-ige Quote erhielten. Mit Schreiben vom 5. März 1996 teilte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4, dem Beschwerdeführer mit, dass er als Geschäftsführer der D. GmbH nach näher genannten Bestimmungen der Wiener Abgabenordnung (WAO) für Abgabenrückstän... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Stehen ausreichende Mittel zur Entrichtung der Abgabe nicht zur Verfügung, so kann dies eine für die Uneinbringlichkeit kausale schuldhafte Verletzung der Abfuhrpflicht ausschließen (Hinweis E 29.11.1997, 95/13/0111). Soweit eine Entrichtung trotz Erfü... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine qualifizierte Mitwirkungspflicht eines Vertreters entbindet die Behörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgaben... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 7 Abs. 1 iVm § 54 Abs. 1 WAO als Geschäftsführer der M. GmbH für Abgabenschulden (Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer für Jänner 2001 bis Juni 2002) dieser Gesellschaft im Gesamtbetrag von EUR 5.392,38 zur Haftung herangezogen. Zur Begründung: wird im angefochtenen Bescheid im Wesentlichen ausgeführt, die haftungsgegenständlichen Abgaben seien im Hinblick auf die am 18. Juli 2002 erfolgte Eröffnung ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien
Norm: LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: § 7 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung in der durch das LGBl. Nr. 1992/040 gestalteten Fassung normiert eine erweiterte Ausfallshaftung. Die Einbringlichkeit beim Abgabenschuldner muss lediglich mit Schwierigkeiten verbunden, die Einbringung beim Abgabenschuldner also im Vergleich zu einer durchschnittlichen Ei... mehr lesen...
Der Magistrat der Landeshauptstadt Graz schrieb mit Bescheid vom 10. April 1996 der G GmbH (in der Folge: G-GmbH) aus Anlass der Erteilung einer Baubewilligung vom 22. März 1996 betreffend ein näher genanntes Grundstück eine Bauabgabe in der Höhe von S 614.173,-- zur Zahlung vor. Die G-GmbH wandte sich mit ihrer Berufung vom 22. Mai 1996 gegen diese Vorschreibung im Wesentlichen mit der Begründung: , eine schon bestehende Geschossfläche sei außer Acht gelassen worden, sodass sich i... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 29. März 1999 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer gemäß § 171 iVm §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 iVm §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung 1962 (WAO) für die bei der E & Co GmbH im Abgabenjahr 1996 entstandene Abgabenschuldigkeit an Gebrauchsabgabe samt Nebengebühr in der Höhe von insgesamt S 1.535,-- zur Zahlung heran. Dies mit der Begründung: , die schuldhafte Verletzung der dem Geschäftsführer als Vertreter der abgabenpflichtigen juristischen ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: BauG Stmk 1995 §15 Abs1;LAO Stmk 1963 §3 Abs1;LAO Stmk 1963 §54 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für den Eintritt eines Schuldnerwechsels bedürfte es im Falle des Eigentumsüberganges an einem Grundstück, auf das sich ein Vorhaben bezieht, für w... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Es ist Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge habe tragen können, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, und es ist eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten anzunehmen, wenn de... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/17/0144 E 25. Jänner 1999 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 7 Abs 1 Wr LAO idF LGBl 1992/40 ist nicht mehr die Uneinbringlichkeit Voraussetzung für die Haftung - wie bei § 7 Abs 1 Wr LAO idF vor dieser Nov und § 9 BAO - ,... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §224;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0006 E 20. November 1996 RS 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung, ob die Haftung dem Grund nach zu Recht besteht, obliegt im Berufungsverfahren der Be... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. September 2000 wurde der A-Bauträger GmbH für ein näher bezeichnetes Bauvorhaben in Wien die Ausgleichsabgabe gemäß § 36 Abs. 1 und § 42 des Wiener Garagengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1957 in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Wiener Garagengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 56/1996 in der Höhe von S 240.000,-- (entspricht 17.441,48 Euro) vorgeschrieben; dieser ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 2
(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Ungeachtet der grundsätzlichen amtswegigen Ermittlungspflicht der Behörde trifft denjenigen, der eine ihm obliegende Pflicht... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschulden einer Aktiengesellschaft an Kommunalsteuer für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1996 herangezogen. Der Beschwerdeführer war Vorstandsmitglied dieser Aktiengesellschaft gewesen, über deren Vermögen am 28. November 1996 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war. Der ... mehr lesen...
Nachdem über das Vermögen der O GmbH am 17. April 1998 der Konkurs eröffnet worden war, wurde anlässlich einer Kommunalsteuerprüfung festgestellt, dass die Gesellschaft die Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen der Jahre 1994 bis 1997 nicht der Kommunalsteuer unterzogen hatte. Daraus resultierten Abgabennachforderungen im Gesamtbetrag von 63.050 S (zuzüglich Säumniszuschlag von 385 S). Weiters ergab sich auf Grund der vom Masseverwalter am 31. August 1998 eingereichten Steuere... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0083 E 25. Juni 1996 RS 2 Stammrechtssatz Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der G... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten ist anzunehmen, wenn der Vertreter keine
Gründe: darlegen kann, auf Grund derer ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen ist; den Vertreter trifft dabei eine qualifizierte Behau... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0079 E 19. Februar 1997 RS 2
(hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die angefallenen Ab... mehr lesen...