RS Vwgh 2002/1/28 2001/17/0159

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Veröffentlicht am 28.01.2002
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/17/0044 E 21. Mai 1992 VwSlg 6673 F/1992 RS 9 (hier: vertretungsbefugter Vizepräsident)

Stammrechtssatz

Der als Obmann zum Vertreter des Vereins Bestellte hat sich bei Übernahme seiner Funktion über seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu unterrichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001170159.X02

Im RIS seit

11.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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