Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 10. April 2001 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Liquidator der G-GmbH für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar Kommunalsteuer Jänner 1994 bis Dezember 1994, Dienstgeberabgabe Jänner 1994 bis Dezember 1994, Dienstgeberabgabe Jänner 1995 bis Dezember 1995, Pfändungsgebühren sowie Säumniszuschlag zur Kommunalsteuer mit einem Gesamtbetrag von S 11.445,-- zur Haftung herangezogen. In seiner dagegen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)Schuld, sondern erst mit deren Abstattung. Die GmbH bleibt verpflichtet, Abgabenschuldigkeiten, mit deren Abfuhr bzw. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0030 E 27. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, eine Privilegierung vo... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/13/0035 E 15. Juni 2005 RS 1
(hier außer den letzten zwei Sätzen) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er den auferlegte... mehr lesen...
1.1.1. Der Magistrat der Stadt Wien schrieb als Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 22. November 1996 der C-GmbH die Anzeigenabgabe für die anlässlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte für den Zeitraum Juli 1993 bis März 1996 (aufgeschlüsselt) in der Höhe von insgesamt S 6.420.352,--, zuzüglich eines Verspätungszuschlages für die Monate Juli 1993 bis März 1995 in der Höhe von S 642.035,-- und eines Säumniszuschlages in der Höhe von ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien
Norm: LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/17/0261 E 20. März 2006
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 25. April 2005, 2005/17/0034) müssen die im § 7 Abs. 1 WAO genannten Schwierigkeiten der Einbringung auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters zurückzuführen se... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983;BAO §201;BAO §202;B-VG Art140;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §150;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/17/0261 E 20. März 2006
Rechtssatz: Die Gerichtshöfe des öffentlichen Recht... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Mai 2000 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer gemäß §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO für den Rückstand an Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer der P. GmbH "in Höhe von ATS 17.779,80 (entspricht 1.292,11 EURO) für den Zeitraum Rest Jänner 1994 bis Jänner 1997" zur Haftung heran. Der Beschwerdeführer sei im Firmenbuch als Geschäftsführer der P. GmbH eingetragen und habe weder die Bezahlung der Abgaben veranlasst noch irgendwelche Sch... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0156 E 19. Jänner 2005 RS 1 Stammrechtssatz Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel anderers... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung im ... mehr lesen...
Nach den Ausführungen in dem zusammen mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der H. GmbH für Abgabenrückstände dieser Gesellschaft (Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für den Zeitraum März bis August 2003) im Gesamtbetrag von EUR 5.370,12 zur Haftung herangezogen. Dass die in dem mit der Berufung bekämpften erstinstanzlichen Bescheid angeführten Abgabenforderungen entstanden seien, stehe nach der Aktenlage fest... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen können, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbe... mehr lesen...
Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde wurden die Beschwerdeführer als Geschäftsführer der P.-Bau GmbH für Abgabenschulden dieser Gesellschaft an Gebrauchsabgabe im Betrag von EUR 2.575,16 haftbar gemacht und als Haftpflichtige zur Zahlung herangezogen. Über die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erachten sich die Beschwerdeführer "in ihrem subjektive... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0035 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0156 E 19. Jänner 2005 RS 2 Stammrechtssatz Im Haftungsverfahren obliegt dem zur H... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0035 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0156 E 19. Jänner 2005 RS 1 Stammrechtssatz Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubig... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vom 29. April 1999 bis zum 26. April 2000 als einer von zwei Geschäftsführern der T. GmbH im Firmenbuch eingetragen; der andere Geschäftsführer war gleichzeitig ihr Alleingesellschafter. Nachdem der Beschwerdeführer vom Magistrat der Stadt Wien dazu eingeladen worden war, sich zu seiner beabsichtigten Heranziehung zur Haftung für Abgabenschulden der T. GmbH an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für den Zeitraum der Monate Jänner bis März 2000 samt Säumn... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. September 2003 wurde die Beschwerdeführerin - eine Wirtschaftstreuhänderin und Steuerberaterin - in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin der O. GmbH - einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft - für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar u.a. auch Kommunalsteuer für den Zeitraum der Kalendermonate Jänner bis März 1998 samt Säumniszuschlag zur Haftung herangezogen. In ihrer dagegen erhobenen Berufung machte die Beschwe... mehr lesen...
Mit Bescheiden des Magistrates der Stadt Wien vom 4. November 1997 wurden die Beschwerdeführer in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der P. GmbH für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar "Kommunalsteuer/Dienstgeberabgabe 1-4/96" im Betrag von S 145.310,-- "lt. Meldung" und "Säumniszuschlag 1- 4/96" im Betrag von S 2.906,--, in Summe S 148.216,--, abzüglich einer Ausgleichsquote von 40 % (S 59.286,40) für den verbleibenden Betrag von somit S 88.929,60 zur Haftung herang... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. März 2001 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der A. GmbH für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar "Kommst Säumniszuschlag 11/97" im Betrag von S 84,--, "Kommst 4-6/98" im Betrag von S 4.901,-- "lt. Erkl. v. 14.12.98" samt Säumniszuschlag im Betrag von S 98,-- sowie "DGA 4-6/98" im Betrag von S 190,-- "lt. Erkl. v. 14.12.98", in Summe S 5.273,-- ("entspr. 383,20 Euro"), zur Haftung heran... mehr lesen...
Mit Bescheiden des Magistrates der Stadt Wien vom 17. Oktober 2000 wurden die Beschwerdeführer in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der D. GmbH für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar "Kommst/DGA Rest 1-9/98" im Betrag von S 38,-- "lt. Rev.v.25.1.99", "Kommst/DGA 10/98" im Betrag von S 17.789,-- "lt. Rev.v.25.1.99" und "Säumniszuschlag 10/98" im Betrag von S 357,--, in Summe S 18.184,-- ("entspr. 1.321,48 EURO"), zur Haftung herangezogen. In ihren gegen diese B... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der A. GmbH für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe "Rest 5-9/1997", Mahngebühren sowie Verspätungs- und Säumniszuschläge mit einem Gesamtbetrag von S 16.408,-- zur Haftung herangezogen. In seiner dagegen erhobenen Berufung machte der Beschwerdeführer geltend, erst ab dem 15. September 1997 zum Gesc... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0178 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0075 E 7. Juni 2001 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 7 Abs 1 W... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Glä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156 Abs1;KO §156;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0284 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/004... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Glä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0178 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Als eine Behinderung in der Ausübung der Geschäftsführerfunktion hat die Behörde die dem Geschäftsführer seinem Vorbringen nach vom Alleingesellschafter-Geschäftsführer erteilte Weisung beurteilt, die Vornahme von Zahlungen dem Alleingesel... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0284 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4
(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Glä... mehr lesen...