Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre 1993 und 1994 negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung u.a. einer Eigentumswohnung in der S-Straße 4 (im Folgenden: Top 2) und eines als Top 44 bezeichneten Objektes in der C-Straße 37. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für die Jahre 1993 und 1994 schied das Finanzamt die geltend gemachten Verluste aus Vermietung und Verpachtung aus der Bemessungsgrundlage aus. Bei der Festsetzung der Umsatzsteuer dieser Jahre ließ das ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Die Kriterien für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gelten auch für Verträge mit juristischen Personen, an denen ein Vertragspartner oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, dass mangels eines Interessengegensatzes die Annahme nahe liegt, für eine nach außen vorgeg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Nach dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 9. August 1990 stellte der Prüfer in den Jahren 1986 bis 1988 auf Grund einer Vermögensdeckungsrechnung Unterdeckungen von (zunächst) 1986 S 922.744,--, 1987 S 1,060.700,-- und 1988 S 1,434.519,-- fest. Nach den näheren Ausführungen hiezu in der Tz 9 des Betriebsprüfungsberichtes sei vom Beschwerdeführer versucht worden, diese Differenz aufzuklären. Folgende Beträge seien allerdings vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0259
Rechtssatz: Dem Fremdvergleich kommt Bedeutung nur im Rahmen der Beweiswürdigung zu (Hinweis E 4. Juni 2003, 2001/13/0300); er führt bei unang... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21. März 1994 Rechtsnachfolgerin der R. GmbH, die in den Wirtschaftsjahren 1991 und 1992 (Bilanzstichtag 31. März) als Beteiligungsunternehmen u.a. an der nunmehrigen Beschwerdeführerin sowie an der deutschen L. Immobilien GmbH beteiligt war. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1990 bis 1992 wurde festgestellt, dass die R. GmbH (ein Unternehmen des österreichischen X-Konzerns) ein in der Branche ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 19. Jänner 2005, 2000/13/0176, bedarf es zur Beurteilung eines steuerlichen Lösungsweges als Gestaltungsmissbrauch keiner Feststellungen darüber, ob die zu prüfende Vorgangsweise mit den Vorgangsweisen anderer Steuerpflichtiger übereinstimmt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Nicht bereits jeder für bestimmte Ausnahmefälle denkbare geringfügige Vorteil der gewählten Umwegkonstruktion eignet sich als beachtlicher außersteuerlicher Grund. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001140188.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1988 §7 Abs4 idF 1989/660; Beachte Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Eine Einschränkung des Anwendungsbereiches der Bestimmung des § 22 BAO können die Formulierungen zur Tatbestandsumschreibung der im § 7 Abs. 4 KStG 1988 vorgesehenen Steuerbefreiung schon deswegen nicht be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0074 E 9. Dezember 2004 RS 4 Stammrechtssatz Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass die geringste Steuerbelastung erzielt wird. Im Falle einer rech... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird als Missbrauch im Sinne des § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur auf Grund der damit verbundenen Steuerers... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kapitalgesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der rückwirkend per 1. Jänner 1997 durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter gemäß § 2 Umwandlungsgesetz umgewandelten P. AG. Den Gegenstand des Unternehmens bildet (lt. den Angaben in den Abgabenerklärungen) die Erzeugung und der Vertrieb hydraulischer Bindemittel, insbesondere von Portlandzement. Im Bericht vom 15. Dezember 1998 über eine abgabenbehördliche Prüfung (Prüfungszeitraum 1993 bis 1996,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0074 E 9. Dezember 2004 RS 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung einer Gestaltung als Missbrauch iSd § 22 BAO kommt es nicht darauf an, ob der Tatbestand der a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Zur "weltweiten Konzernbesteuerung der L.-Gruppe" (zu der die abgabepflichtige AG ab dem Jahr 1994 gehörte) in Frankreich ist darauf hinzuweisen, dass eine derartige Besteuerung (eines and... mehr lesen...
Index: E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 62000CJ0436 VORAB;BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des EuGH können die nationalen Gerichte im Einzelfall dem missbräuchlichen oder betrügerischen Verhalten des Betroffenen auf der Grundlage obje... mehr lesen...
Index: E3L E09202000E3L E1710000032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31990L0435 Mutter/Tochter-RL;BAO §21 Abs1;BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: Im konkreten Fall lag eine ausschließlich zur Umgehung nationaler (österreichischer) Abgaben dienende ungewöhnliche und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0074 E 9. Dezember 2004 RS 1(hier ohne Hinweis auf § 44 UmgrStG) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH wird als Missbrauch im Sinn des § 22 BA... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;KStG 1988 §10 Abs3 idF 1994/681; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;
Rechtssatz: § 22 BAO sanktioniert im Einzelfall einen der wirtschaftlichen Realität nicht angemessenen Einsatz zivil... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Notariatsakt vom 9. Oktober 1990 gegründet. Vom zur Hälfte einbezahlten Stammkapital von 500.000 S übernahmen die W. GmbH 480.000 S und Dipl.Vw. Helmut B. 20.000 S. Gegenstand des Unternehmens war der Verlag von periodischen und sonstigen Druckschriften. Geschäftsführer waren der Minderheitsgesellschafter Dipl.Vw. Helmut B. sowie der Angestellte Karl S. Mit Notariatsakt vom 23. Oktober 1992 verkaufte Dipl.Vw. Helmut B. seinen Geschäftsanteil an der Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z. 2 KStG 1988 hat nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt ist. Anders als nach der Rechtslage vor Schaffung der gegenständlichen Bestimmung durch das K... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Lehrerin, erklärte im Rahmen der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1995 Einkünfte aus "freiberuflicher Tätigkeit" als Werbevertreterin im Umfang eines Betrages von S 57.608,30. Zu diesem Einkünftebetrag gelangte sie dadurch, dass sie von der mit S 267.963,98 bekannt gegebenen Summe ihrer Einnahmen aus dieser Tätigkeit im Jahre 1995 "pauschalierte Werbungskosten" im Ausmaß von 12 % mit einem Betrag von S 32.155,68 und "Personalausgaben f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Einem Abzug als Betriebsausgaben waren Zahlungen nicht zugänglich, die sich steuerrechtlich als Akte der Einkommensverwendung in Form finanzieller Zuwendungen im Familienkreis darstellten, denen Beweggründe der Anerkennung, Dankbarkeit, Gefälligkeit und Unter... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie 1. nach außen ausreichend zum A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Helfen Familienmitglieder im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall in ihrer Freizeit und nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, ... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid erging im fortgesetzten Verfahren nach dem - teilweise aufhebenden - hg. Erkenntnis vom 26. Februar 2004, 99/15/0127 und 0131 (im Folgenden: Vorerkenntnis). Die mit dem Vorerkenntnis - aus hier nicht mehr interessierenden Gründen - erfolgte Bescheidaufhebung bezog sich u.a. auf die Umsatzsteuer 1981 bis 1988. Im zusammen mit der vorliegenden Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, nach Ergehen einer dem Vorerkenntnis Rechnung trage... mehr lesen...
Aufgrund einer auf der Basis einer Bilanz zum 30. September 1998 durchgeführten Spaltung ist die am 31. Dezember 1998 in das Firmenbuch eingetragene beschwerdeführende GmbH - nach den in der Beschwerde nicht in Streit gezogenen Feststellungen der belangten Behörde - Rechtsnachfolgerin der R-GmbH. Werner M und seine Ehefrau Sylvia M sind Gesellschafter-Geschäftsführer der R-GmbH und in der Folge Gesellschafter-Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH gewesen. Soweit im Fo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1988 §8 Abs2;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/15/0101
2003/15/0102
2003/15/0103
2003/15/0138
2003/15/0139 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0074 E 29. Jänner 2002 RS 6 Stammrechtssatz D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Radiologe. Er erwarb mit Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 von Rosemarie K, die mit den für Radiologenordinationen notwendigen Abschirmungseinrichtungen versehene Eigentumswohnung in W, F-Gasse 26, um S 2,087.000,--. Diese Wohnung wurde von deren Ehemann, dem Radiologen Dr. K, bis zu dessen Pensionsantritt (1. Juli 1992) als Radiologenordination verwendet. Mit einem weiteren Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 erwarb der Beschwerdeführer von der P GmbH um S 4... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Ein Scheingeschäft iSd § 23 BAO liegt vor, wenn sich die Parteien dahingehend geeinigt haben, dass das offen geschlossene Geschäft nicht oder nicht so gelten soll, wie die Erklärungen lauten. Das Scheingeschäft setzt einen gemeinsamen Vorsatz voraus, der schon im Zeitpu... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kapitalgesellschaft wurde im Februar 1992 von einer dem Konzern der seinerzeitigen CA-BV zugehörigen Gesellschaft (M. GmbH) zunächst als GmbH gegründet und im September 1992 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Im Jahre 1996 erfolgte eine neuerliche Umwandlung der beschwerdeführenden Kapitalgesellschaft in eine GmbH und im Jahre 1998 nahm sie jene Firmenbezeichnung an, unter welcher sie von der belangten Behörde mit dem angefochtenen Bescheid angesprochen wor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §22;
Rechtssatz: Die Auffassung, dass es im Falle des Vorliegens einer dem wirtschaftlichen Erfolg nicht angemessenen und nur durch die Absicht der Steuervermeidung erklärbaren Gestaltung Sache des Steuerpflichtigen sei, außersteuerliche
Gründe: für die gewählte Gestaltung darzulegen, steht mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...