RS Vwgh 2005/9/22 2001/14/0188

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Veröffentlicht am 22.09.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Beachte

Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;

Rechtssatz

Nach dem Erkenntnis vom 19. Jänner 2005, 2000/13/0176, bedarf es zur Beurteilung eines steuerlichen Lösungsweges als Gestaltungsmissbrauch keiner Feststellungen darüber, ob die zu prüfende Vorgangsweise mit den Vorgangsweisen anderer Steuerpflichtiger übereinstimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140188.X03

Im RIS seit

26.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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