Die beschwerdeführende GmbH ist Komplementärin der G-KG. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin zur Haftung für Lohnsteuer herangezogen und wurden ihr Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben, weil sie ihren beiden Geschäftsführern - sie sind zu 25% an der Beschwerdeführerin beteiligt und auch Kommanditisten der G-KG - die Nutzung je eines Pkw (im Eigentum der G-KG) für private Fahrten überlassen habe. In der Bescheidbegründu... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer (in der Folge Ing. JB jun.) ist mit 25 % und sein Vater mit 75 % Eigentümer der Liegenschaft in N., W-Straße 89. An der Erstbeschwerdeführerin sind Ing. JB jun. (zu 1 %) und dessen Vater (zu 99 %) beteiligt; Gegenstand des Unternehmens der Erstbeschwerdeführerin ist die Ausübung des Kraftfahrzeugmechanikergewerbes sowie das Handeln mit Kraftfahrzeugen und deren Bestandteilen. Die Erstbeschwerdeführerin mietete die dem Zweitbeschwerdeführer und seinem Vat... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde eine Berufung der Beschwerdeführerin (einer inländischen Darlehensschuldnerin) gegen den erstinstanzlichen Rechtsgebührenbescheid vom 25. Jänner 1996 als unbegründet abgewiesen und auf der Basis einer so genannten Ersatzbeurkundung die Gebührenpflicht für ein Darlehen bejaht, welches die Beschwerdeführerin in Höhe von ATS 280 Mio im Dezember 1995 und Jänner 1996 von der Esso Capital B.V. erhalten hat. Über dieses Darl... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde eine Berufung der Beschwerdeführerin (einer inländischen Darlehensschuldnerin) gegen den erstinstanzlichen Rechtsgebührenbescheid vom 18. Dezember 1995 als unbegründet abgewiesen und auf der Basis einer sogenannten Ersatzbeurkundung die Gebührenpflicht für ein Darlehen bejaht, welches der Beschwerdeführerin in Höhe von ATS 220 Mio von der Sandoz Management Services SA Brüssel am 20. Jänner 1995 zugezählt worden war. Ü... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde eine Berufung der Beschwerdeführerin (einer inländischen Darlehensschuldnerin) gegen den erstinstanzlichen Rechtsgebührenbescheid vom 13. Dezember 1995 als unbegründet abgewiesen und auf der Basis einer so genannten Ersatzbeurkundung die Gebührenpflicht für ein Darlehen bejaht, welches die Beschwerdeführerin in Höhe von ATS 150 Mio. im Jahr 1994 von der Esso Capital B.V. erhalten hat. Über dieses Darlehen war keine Ur... mehr lesen...
Der in Österreich wohnhafte Beschwerdeführer war ab 1983 zunächst nebenberuflich in der Schweiz im Textilhandel tätig. Im Jahr 1984 erwarb er die Anteile an der Finfield Corporation (in folgenden FC), einer AG mit Sitz in Panama. Im Jahr 1985 gründete er die Cotinex AG (im Folgenden C-AG) mit Sitz in der Schweiz. Im Zuge von Betriebsprüfungen bei verschiedenen österreichischen Stickereifabrikanten wurde festgestellt, dass als deren Lieferanten regelmäßig FC und C-AG aufgetreten s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §15 Abs1 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Besteuerung eines Sachbezuges aus der Überlassung von Fahrzeugen der KG durch die Komplementär-GmbH an deren Geschäftsführer hat zur Voraussetzung, dass "etwa die KG als Eigentümerin der Fahrzeuge deren Nutzung der (Gmb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §22;
Rechtssatz: Wenn ein Steuerpflichtiger verworrene Gestaltungen unter Einbeziehung von Steueroasenländern vornimmt, hat er den Beweis anzutreten, dass die Geldflüsse auf seinen Konten nicht in Zusammenhang mit Einkünften stehen. Er kann durch entsprechende laufende Dokumentation die Grundlage für die spätere Nachweisführung erbringen... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E10400000E6J10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken59/04 EU - EWR
Norm: 11992E005 EGV Art5 Abs2;11992E006 EGV Art6;11992E007A EGV Art7a;11992E073B EGV Art73b Abs1;11992E073D EGV Art73d Abs1 litb;11992E073D EGV Art73d Abs3;11992E177 EGV Art177;11997E056 EG Art56 Abs1;11997E058 EG Art58 Abs1 litb;11997E058 ... mehr lesen...
Index: E1EE3L E10400000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken59/04 EU - EWR
Norm: 11992E005 EGV Art5 Abs2;11992E006 EGV Art6;11992E007A EGV Art7a;11992E073B EGV Art73b Abs1;11992E073D EGV Art73d Abs1 litb;11992E073D EGV Art73d Abs3;11992E177 EGV Art177 impl;11997E056 EG Art56 Abs1;11997E058 EG Art58 Abs1 litb;11997E058 EG Art58 Abs3;11997E234 EG Art234;31988L0361 Kapitalverk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Die Tätigkeit des Kommanditisten als Organ der Komplementär-GmbH und die dafür empfangenen Vergütungen sind streng zu trennen von jenem Bereich, in dem der Kommanditist in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der KG auftritt. Diese Trennung wird allerdings durch den Umstand erschwert, dass auch die Tätigkeit, als... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §3;VwRallg;
Rechtssatz: Gem § 22 BAO kann die Abgabepflicht durch eine missbräuchliche Gestaltung nicht umgangen oder gemindert werden und sind im Falle des Missbrauches die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu ... mehr lesen...
Index: E1EE3L E10400000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken59/04 EU - EWR
Norm: 11992E005 EGV Art5 Abs2;11992E006 EGV Art6;11992E007A EGV Art7a;11992E073B EGV Art73b Abs1;11992E073D EGV Art73d Abs1 litb;11992E073D EGV Art73d Abs3;11992E177 EGV Art177;11997E056 EG Art56 Abs1;11997E058 EG Art58 Abs1 litb;11997E058 EG Art58 Abs3;11997E234 EG Art234;31988L0361 Kapitalverkehrs-... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §15 Abs1 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co KG entspricht den im Wirtschaftsleben üblichen Usancen in Zusammenhang mit der Geschäftsführung die Überlassung eines PKW auch für private Fahrten eher als ein ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §24; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0037
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150036.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH war im Streitzeitraum Dr. St. zu 100 % beteiligt. Die Alleingesellschafterin war gleichzeitig Geschäftsführerin der GmbH. Darüber hinaus war die Gesellschafterin auch selbst als Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin (Einzelunternehmen) sowie für die weitere Steuerberatungsgesellschaft T GmbH tätig. In den von der Beschwerdeführerin der Abgabenbehörde vorgelegten Bilanzen wurden Gewinne für 1983 von S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Vermietet der Arbeitnehmer ein ihm gehörendes Einfamilienhaus oder eine ihm gehörende Eigentumswohnung dem Arbeitgeber und bekommt er diese(s) vom Arbeitgeber wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt, so wird durch einen solchen Vorgang der Missbrauchstat... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid ist im fortgesetzten Verfahren nach dem aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. März 1996, 95/15/0092, auf welches zur weiteren Sachverhaltsdarstellung verwiesen ist, ergangen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei Rechtsanwalt. Die (im Möbelhandel tätige) K-GmbH habe ihn mit Vereinbarung vom 8. November 1990 als Syndikus beauftragt. Im Gegenzug habe sich der Besc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aus dem Fehlen der Fremdüblichkeit der Verknüpfung von Bürgschaften mit Syndikusverträgen ergibt sich für den konkreten Fall, dass der Abgabepflichtige (er ist Rechtsanwalt, wurde von einer GmbH als S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. In den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1988 bis 1991 machte er neben Einkünften aus selbständiger Arbeit jeweils Verluste aus Vermietung und Verpachtung (Vermietung mehrerer Wohnungen eines Hauses) geltend (im Jahr 1988 rund 106 000 S, 1989 rund 130 000 S, 1990 rund 80 000 S und 1991 rund 100 000 S). Das Finanzamt erließ für die Jahre 1988 bis 1990 den Erklärungen folgende Umsatz- und Einkommensteuerbescheide. Mit Bescheiden vo... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Gesellschaft wurde im März 1988 gegründet. Beteiligt waren mit je einem Viertel des Stammkapitals der Beschwerdeführer, dessen beiden Söhne und W.T. Mit dem erstangefochtenen Bescheid, gegen den sich die zur Zl. 96/15/0238 protokollierte Beschwerde richtet, wurde gegenüber der erstbeschwerdeführenden AR Gesellschaft m.b.H. die Umsatzsteuer für das Jahr 1990, die Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 und der Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 1989... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150003.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §47; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0239 96/15/0238
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die sich mit Heizungs- und Lüftungsbau befasst, fand für den Zeitraum 1982 bis 1984 eine abgabenbehördliche Prüfung statt, mit der auch eine Umsatzsteuernachschau bis zum 31. März 1986 verbunden war. Der Prüfer traf u.a. folgende Feststellungen: Der frühere Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin, Dipl.-Ing. Sch., habe seine Geschäftsanteile im Jahr 1982 an Herbert C. abgetreten. Zu diesem Zeitpunkt habe eine Darlehensforderung des Dipl.-Ing.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde in Ausübung des Aufsichtsrechtes Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb der Beschwerdeführerin für die Jahre 1994 bis 1996 gemäß § 299 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 BAO wegen "Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit seines Inhaltes" auf. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides ist zu lesen, an der Beschwerdeführerin (einer KG) seien in den Streitjahr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben (Söhne) der im Jahr 1990 verstorbenen Anna K. Anna K. war im Streitjahr 1981 Alleineigentümerin eines Wiener Mietwohnhauses. In ihrer Umsatzsteuererklärung für das genannte Jahr waren Mietentgelte in Höhe von S 463.843,-- ausgewiesen. Unter Berücksichtigung von Vorsteuern im Ausmaß von S 35.489,-- ergab sich eine Zahllast von S 1.618,--. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung stellten die Prüfer fest, dass Anna K. sämtliche Wohnungen des Mietwoh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;
Rechtssatz: Für Kommanditisten, die nicht handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind, besteht in der Regel kein wirtschaftlicher Grund dafür, ihre Tätigkeit nicht unmittelbar der KG zu erbringen, sondern eine (Komplementär)GmbH zwischenzuschalten. Eine solche Zwischenschaltung ist unter Missbrauchsgesichtspunkten st... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem so genannten Trennungsprinzip sind grundsätzlich alle Arten von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern zulässig und auch steuerlich anzuerkennen, wenn sie wie unter einander fremden Personen gestaltet sind. European Case L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;
Rechtssatz: Auch so genannte "Insichgeschäfte" sind abgabenrechtlich anzuerkennen, wenn keine Veranlassung besteht, an ihrer Ernsthaftigkeit und ihrem reellen Zustandekommen zu zweifeln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994130053.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Für die Versagung der steuerlichen Anerkennung von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen ist die jeweilige Intensität der verwandtschaftlichen Beziehungen nicht entscheidend, weil die Interessengegensätze, die vertragliche Abmachungen zwischen einander fremden Personen üblicherweise kennzeichnen, bei nahen Angehörige... mehr lesen...