RS Vwgh 2005/8/10 2001/13/0018

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Veröffentlicht am 10.08.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22;
KStG 1988 §10 Abs3 idF 1994/681;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0019 Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;

Rechtssatz

§ 22 BAO sanktioniert im Einzelfall einen der wirtschaftlichen Realität nicht angemessenen Einsatz zivilrechtlicher Gestaltungsmittel allein zum Zweck der Abgabenvermeidung. Durch Missbrauchsbestimmungen auf dem Gebiet des österreichischen Außensteuerrechts wird die Anwendung dieser Bestimmung nicht verdrängt (Hinweis E 19. Jänner 2005, 2000/13/0176). Auch die mit 1. Jänner 1995 in Kraft getretene Bestimmung des § 10 Abs. 3 KStG 1988, wonach bei Gründen für das Vorliegen von Missbrauch bei den Erträgen aus internationalen Schachtelbeteiligungen ein Methodenwechsel von der Steuerbefreiungs- zur Anrechnungsmethode eintritt, konnte daher an der - bereits an der Einkünftezurechnung selbst ansetzenden - Missbrauchsbeurteilung im Beschwerdefall nichts ändern (Hinweis Loukota/Quantschnigg, Neues österreichisches Missbrauchsabwehrrecht gegenüber ausländischen Basisgesellschaften, SWI 1995, S. 13, sowie Wiesner, Die österreichischen Missbrauchsbestimmungen auf dem Gebiet des Außensteuerrechts - § 10 Abs. 3 KStG 1988, SWI 1995, S. 131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130018.X04

Im RIS seit

08.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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