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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Die Auffassung, dass es im Falle des Vorliegens einer dem wirtschaftlichen Erfolg nicht angemessenen und nur durch die Absicht der Steuervermeidung erklärbaren Gestaltung Sache des Steuerpflichtigen sei, außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung darzulegen, steht mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Einklang (Hinweis E 7.11.1989, 86/14/0203).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2000130176.X06Im RIS seit
01.03.2005Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013