RS Vwgh 2005/1/19 2000/13/0176

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Veröffentlicht am 19.01.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §22;

Rechtssatz

Die Auffassung, dass es im Falle des Vorliegens einer dem wirtschaftlichen Erfolg nicht angemessenen und nur durch die Absicht der Steuervermeidung erklärbaren Gestaltung Sache des Steuerpflichtigen sei, außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung darzulegen, steht mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Einklang (Hinweis E 7.11.1989, 86/14/0203).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000130176.X06

Im RIS seit

01.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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