RS Vwgh 2005/12/14 2002/13/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;

Rechtssatz

Die Kriterien für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gelten auch für Verträge mit juristischen Personen, an denen ein Vertragspartner oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, dass mangels eines Interessengegensatzes die Annahme nahe liegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung. Die Verträge müssen demnach, um steuerlich anerkannt zu werden, nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden sein (Hinweis E 24. September 2002, 99/14/0006, VwSlg 7745 F/2002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002130001.X04

Im RIS seit

23.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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