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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Einem Abzug als Betriebsausgaben waren Zahlungen nicht zugänglich, die sich steuerrechtlich als Akte der Einkommensverwendung in Form finanzieller Zuwendungen im Familienkreis darstellten, denen Beweggründe der Anerkennung, Dankbarkeit, Gefälligkeit und Unterstützung zu Grunde lagen, denen es aber an einem solchen nachvollziehbar zwingenden Rechtsgrund mangelte, der die geleisteten Zahlungen der Sphäre der Einkommenserzielung zugewiesen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130209.X03Im RIS seit
09.06.2005Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015