RS Vwgh 2005/9/22 2001/14/0188

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Veröffentlicht am 22.09.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Beachte

Besprechung in:SWI 6/2006, S 273-285;

Rechtssatz

Nicht bereits jeder für bestimmte Ausnahmefälle denkbare geringfügige Vorteil der gewählten Umwegkonstruktion eignet sich als beachtlicher außersteuerlicher Grund.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140188.X04

Im RIS seit

26.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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