Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;
Rechtssatz: Die Ausschüttung eines Gewinnes der abgabepflichtigen GmbH an die Muttergesellschaft allein ist genauso wenig unangemessen wie die Aufnahme eines Darlehens durch die abgabepflichtige GmbH von einem Unternehmen im Ausland. Erst durch eine Kette von Rechtshandlungen, die etwa Darlehensgewährung und Ausschüttung in einem Kreislauf verbin... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/13/0027 Rechtssatz: Der Anwendung des § 22 BAO ist im Einzelfall auch im Geltungsbereich gemeinschaftsrechtlicher Normen nicht der Boden entzogen (Hinweis E 10. August 2005, 2001/13/0018, 0019). Im RIS seit 16.01.2007 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/13/0027
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. Oktober 2006, 2003/13/0031, ausgesprochen hat, ist das Zwischenschalten einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase zur Gewährung von Darlehen jeweils innerhalb eines Konz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer einer GmbH, an der er, seine Ehefrau und seine beiden Kinder zu je 25 % beteiligt sind. Die GmbH (zu 66 %), der Beschwerdeführer (zu 23 %) und eine Bausparkasse (zu 11 %) sind Eigentümer einer Liegenschaft samt Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 1100 m2. Am Gesamtgebäude besteht seit 1992 Wohnungseigentum. Der Beschwerdeführer und die GmbH vermieten ihre Anteile, die Bausparkasse nützt ihren Anteil selbst. Der Beschwerdeführer erklärte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;
Rechtssatz: Verträge zwischen nahen Angehörigen finden unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit für den Bereich des Abgabenrechts grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen und klaren Inhalt haben und auch unter Fremden so abgeschlossen worden wären. Dies gilt vor all... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Beschwerdeführerin) ist ein Unternehmen des S.-Konzerns, an dessen Spitze die S. AB in Stockholm, Schweden, steht, und Rechtsnachfolgerin der L. AG, welche durch Umwandlung gemäß §§ 2 ff Umwandlungsgesetz durch Übertragung des Unternehmens auf den Gesellschafter (beschwerdeführende Gesellschaft( mit Hauptversammlungsbeschluss vom 8. Oktober 2001 und Löschung im Firmenbuch durch Beschluss des Landesgerichtes W. vom 7. November 2001 erloschen ist. Di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;
Rechtssatz: Gerade durch zivilrechtlich gültige Handlungen, wie die Darlehensvergabe im eigenen Namen, wird der Tatbestand des § 22 BAO erfüllt, wenn solche Handlungen in der Absicht gesetzt werden, dadurch die Abgabepflicht zu umgehen oder zu vermindern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:20031300... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Betriebsberater, veräußerte im Streitjahr eine Beteiligung an der I. GmbH. Strittig ist die Steuerpflicht hinsichtlich dieser Veräußerung nach § 29 Z 2 iVm § 31 EStG 1988. In seiner Einkommensteuererklärung für 1993 erklärte der Beschwerdeführer keine sonstigen Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988. Das Finanzamt veranlagte den Beschwerdeführer zunächst erklärungsgemäß. In einem am 24. November 2000 zugestellten Schreiben teilte die Großbetrieb... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine GmbH. Ihre Alleingesellschafterin ist die A-AG. In der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2003 beantragte die Mitbeteiligte Investitionszuwachsprämie für 2003 im Ausmaß von EUR 320.112,54. In der Folge führte das Finanzamt eine Nachschau durch und erließ sodann einen Bescheid, mit welchem es die Investitionszuwachsprämie 2003 mit null Euro festsetzte. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, die Mitbeteiligte gehöre seit ihrer Gründung im Jahre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;
Rechtssatz: Dass weder Leasingverträge als solche noch sale-and-lease-back Verträge als solche als ungewöhnliche und unangemessene Gestaltungen beurteilt werden, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. August 2002, 98/14/0194). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0230 E 11. März 1992 VwSlg 6662 F/1992 RS 3 Stammrechtssatz Mit dem Versuch, zunächst den tatsächlichen Inhalt der vertraglichen Rechte zivilrechtlich klarzustellen, kann die AbgBeh mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise noch nicht in Widerspruch geraten. Schließt doch das Gebo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §24;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Das der Körperschaftsbesteuerung zugrunde liegende Trennungsprinzip (vgl hiezu das hg Erkenntnis von 29. Jänner 2001, 2001/14/0167) bedingt grundsätzlich die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (bzw. verbundenen Gesellschaften). Als F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war durch seine erfolgreiche Tätigkeit als Rennfahrer im Motorsport und durch ein seinen Namen tragendes Luftverkehrsunternehmen auch im Streitjahr 1992 eine Person mit hohem Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit. Daher war mit seinem Namen eine vermarktbare Werbewirksamkeit verbunden. Im Streitjahr 1992 war der Beschwerdeführer zu 99,91 % an der X. GmbH beteiligt und deren Alleingeschäftsführer. In seinem Bericht vom 23. August 1995 über eine beim Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §288 Abs1 litd;BAO §289;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Da den vorgelegten Akten zufolge der Bescheid des Finanzamtes lediglich auf den Prüferbericht verwies und dessen
Begründung: keinen Hinweis auf die Annahme eines Missbrauchs im Sinne des § 22 BAO enthält, war der Abgabepflichtige im... mehr lesen...
Die beiden vor dem Verwaltungsgerichtshof individuell als Beschwerdeführer auftretenden Personen sind Eigentümer eines Miethauses in Wien. Der in der Beschwerdeschrift als Erstbeschwerdeführer angeführten Person gehören 25 % der Anteile und der als Zweitbeschwerdeführerin bezeichneten Person, seiner Mutter, 75 % der Anteile. Die Beschwerdeführer erstatteten für die Streitjahre 1994 bis 1999 aus der gemeinsam unternommenen Vermietung von Objekten ihres Hauses Umsatzsteuererklärungen un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0120
Rechtssatz: Die Fremdüblichkeit von Vereinbarungen muss nicht auf fiktiver, sondern auf realer Basis geprüft werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2002130119.X04 ... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin erzielte in den Streitjahren Pensionseinkünfte und Einkünfte aus der Überlassung von Ackergrundstücken. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte sie Abgabenerklärungen für die Streitjahre 1995 bis 2000 ein; neben ihren Pensionseinkünften erklärte sie in den Jahren 1995 bis 1999 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und im Jahr 2000 solche aus Vermietung und Verpachtung. Der Erklärung war jeweils eine mit "Einkünfte aus V+V" überschriebene Beilage ange... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §100;ABGB §137 Abs2;ABGB §98;ABGB §99;BAO §115 Abs1;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §16;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Eltern können im Rahmen der in § 137 Abs. 2 ABGB normierten Beistandspflicht von ihren Kindern unentgeltlich angemessene Dienste verlangen. Werde... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der beschwerdeführenden, im Bereich der Anlage- und Vermögensberatung tätigen GmbH wurden folgende von ihr als Darlehen deklarierte Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt: Jahr Geldempfänger Betrag in S 1986 A-GmbH 750.000,-- 1986 A-OHG Linz 500.000,-- 1987 A-GmbH 3,400.000,-- 1987 A-OHG Linz 1,200.000,-- 1987 A-OHG Salzburg 520.000,-- 1988 A-GmbH 2,000.000,-- 1988 A-OHG Salzburg 1,030.000,-- 1990 A- GmbH 1,020.00... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Kriterien zur Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen haben nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung (Hinweis E 29. Jänner 2002, 2001/14/0074). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Streitjahr als Handelsvertreterin für eine grafische Handelsgesellschaft tätig. In ihrer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1998 gab sie an, Aufwendungen für "Auslandsvertretung" in Höhe von etwa 100.000 S bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum Abzug gebracht zu haben. In einem Vorhalt forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin auf, zu erklären, wie sich der Betrag "Auslandsvertretung" zusammensetze, und eine Aufstel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0209 E 11. Mai 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloss am 8. August 1990 mit seiner Schwester BK und seiner Mutter HK eine als Kaufvertrag überschriebene Vereinbarung. Nach Punkt I. dieses Kaufvertrags war BK Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft in Wien. Auf dem Miteigentumsanteil der BK sei das Vorkaufsrecht und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten der HK einverleibt. Nach Punkt II. des Kaufvertrages verkaufe und übergebe BK die Hälfte ihres Miteigentumsanteils (somit einen Viertelanteil an der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §22;BAO §23;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0209 E 11. Mai 2005 RS 1
(hier ohne letzten Halbsatz) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen an... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war ab Mai 1998 als Warenpräsentatorin hauptberuflich für das Unternehmen C. tätig. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 erklärte die Beschwerdeführerin (bei Umsätzen von rund S 39.000,--) negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 13.226,--. In einer "Erläuterung Vermögensbestände" wurde darauf hingewiesen, dass der Gewerbebetrieb entgeltlich erworben worden sei. Die Differenz zwischen den Werten der einzelnen Vermögensgegenstände und dem K... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0301 E 29. Mai 1996 RS 2
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen sind daraufhin zu untersuchen, ob nicht hinter einer nach außen vorgegebenen Leistungsbeziehung in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung besteht. Dies deswegen, weil es zwischen nahen Ange... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Beamter und erklärte in den Streitjahren weiters Einnahmen bzw. Einkünfte aus einer Tätigkeit als "Bildberichterstatter, Schriftsteller" zur Umsatz- und Einkommensteuer. Am 29. April 1998 langten die Steuererklärungen für das Jahr 1996 beim Finanzamt ein, in denen zur Umsatzsteuer eine Zahllast von 2.371 S und hinsichtlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit ein Verlust von 56.917 S ausgewiesen war. Nach eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Dass mangels Fremdüblichkeit "kein Vertrag" zwischen nahen Angehörigen bestehen soll, besagt noch nicht, dass eine Leistungsbeziehung jedenfalls gänzlich auszublenden wäre (vgl. in diesem Sinne etwa das hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 2005, 2001/13/0237 und 0259). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Rechtsanwalt, gemeinsam mit seinem Bruder je zur Hälfte Eigentümer einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft und erwarb im Jahr 1988 von seinem Bruder dessen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft. Er erklärte im Streitzeitraum 1995 bis 2000 neben anderen Einkünften auch solche aus Land- und Forstwirtschaft, bei welchen er jeweils Darlehenszinsen als Betriebsausgaben geltend machte. Im Jahr 2000 fand eine Prüfung der Aufzeichnungen des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Da bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen in der Regel der zwischen Fremden bestehende Interessengegensatz fehlt, der aus dem Bestreben der Vorteilsmaximierung jedes Vertragspartners resultiert, liegt die Annahme nahe, dass für eine nach außen hin vorgegebene Leistungsbeziehung unbeschadet ihrer zivilrechtlichen... mehr lesen...