Mit Haftungsbescheid vom 22. September 2004 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der B. GmbH u.a. für die Jahre 1998 und 1999 im Ausmaß von insgesamt 1,427.023,31 EUR in Anspruch genommen. In der Berufung vom 15. Oktober 2004 gegen den Haftungsbescheid brachte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, wie aus dem Firmenbuchauszug ersichtlich sei, sei sie als Geschäftsführerin spätestens am 30. Oktober 1998, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Darauf, dass die Heranziehung eines Haftungspflichtigen angesichts lange verstrichener Zeit (die Beschwerdeführerin verweist dazu darauf, dass der Haftungsbescheid "gerade noch innerhalb der Verjährungsfrist erlassen" ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als ehemalige Geschäftsführerin einer - näher genannten - GmbH für die im Zeitraum Mai bis Oktober 2000 entstandenen Rückstände an Vergnügungssteuer dieser GmbH zur Haftung herangezogen. Dass die angeführten Abgabenforderungen gegen die Gesellschaft entstanden seien, werde von der Beschwerdeführerin nicht bestritten. Die Beschwerdeführerin habe am 1. Dezember 1994 die Funktion einer Geschäftsfü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 i.V.m. § 80 BAO zu Haftung für rückständige Abgaben einer näher genannten GmbH im Gesamtbetrag von EUR 208.668,92 in Anspruch genommen. Die belangte Behörde führte in der Begründung: - soweit für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung - aus, der Beschwerdeführer sei mit dem bekämpften Bescheid vom 25. April 1996 als Haftungspflichtiger für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der GmbH i... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 16. Oktober 2002, 99/13/0060). Auch stellt der Haft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte und des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2006150007.X02 Im RIS seit 25.06.200... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer an einer berufsbildenden höheren Schule und Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Ziviltechniker. Weiters erklärte er Umsätze aus seiner Tätigkeit als "Konzertveranstalter", machte dabei Vorsteuern geltend und erklärte aus dieser Tätigkeit erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit dem Hinweis "Kulturkreis N.". Als Ergebnis einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0131 E 17. Dezember 2003 RS 3 Stammrechtssatz Ein gegebenenfalls bei der Ermessensübung zu Gunsten der Aufrechterhaltung der Rechtskraft des Bescheides zu berücksichtigendes Missverhältnis zwischen der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der 1984 gegründeten S, die sich mit dem Handel von Kosmetikprodukten befasst. Von 1989 bis 1997 war auch Rudolf G. Geschäftsführer der S. Alleingesellschafterin der S ist die CH. Mit Bescheid vom 3. Dezember 1998 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO in das Vermögen des Beschwerdeführers die Sicherstellung der Abgabenansprüche Einkommensteuer 1992 bis 1996 in einer (voraussichtlichen) Gesamthöhe von S 118,994.088,-- (die voraussichtliche Höhe ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §232; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:2004/15/0105 B 28. Jänner 2005 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62005CJ0157 24. Mai 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0042 E 3. Juli 2003 RS 4 Stammrechtssatz Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätz... mehr lesen...
Der beschwerdeführenden KG wurden vom Finanzamt Verspätungszuschläge in Höhe von jeweils 8 % der mit 30. März 2001 verspätet entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume Juni 2000 (2,221.721,11 S Umsatzsteuerzahllast), September 2000 (1,304.486,76 S Umsatzsteuerzahllast), Oktober 2000 (481.886,26 S Umsatzsteuerzahllast) und November 2000 (4,043.086,02 S Umsatzsteuerzahllast) in Höhe von 177.738 S, 104.359 S, 38.551 S und 323.447 S vorgeschrieben. In der gegen die Festset... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Als Kriterien für die Ermessensübung zur Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages von maximal 10 Prozent der festgesetzten Abgabe sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen. Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht e... mehr lesen...
Das beschwerdeführende Finanzamt setzte mit Bescheid vom 26. November 2004 die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2005 und Folgejahre mit EUR 170.271,88 fest. In der Begründung: führte es aus, da die für die Festsetzung der Vorauszahlungen maßgebliche Veranlagung das Jahr 2003 betreffe, sei die maßgebliche Abgabenschuld in Höhe von EUR 156.212,73 um 9 % zu erhöhen gewesen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machte die mitbeteiligte Partei geltend, das Fina... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;BAO §279 Abs1;EStG 1988 §45 Abs1;EStG 1988 §45 Abs4;KStG 1988 §24 Abs3;
Rechtssatz: Die gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von Körperschaftsteuervorauszahlungen findet sich § 24 Abs. 3 KStG 1988 i.V.m. § 45 EStG 1988. Gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 kann das Finanzamt die Vorauszahlung jener Steuer anpassen... mehr lesen...
Am 12. Februar 1997 schloss die beschwerdeführende Partei mit der E. Bank AG folgende - auszugsweise wiedergegebene - Vereinbarung: "Kreditvertrag .... Dem Kreditnehmer (beschwerdeführende Partei) wird unter folgenden Bedingungen ein Kredit gewährt: Betrag: S 30.100.000,-- (Schilling dreißig Millionen einhunderttausend), einmal ausnutzbar Verwendungszweck: Kauf von 110.000 Stück Inhaberstammaktien und 30.000 Stück Inhabervorzugsaktien an der E. Aktiengesellschaft .... Verzins... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ab 1987 als Einzelunternehmer ein Asphaltfräsunternehmen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 12. März 1996 wurde die DS GmbH gegründet. Gesellschafter waren der Beschwerdeführer und seine Gattin. Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer dieser GmbH. Die DS GmbH übernahm eine Verpflichtung als Bürge und Zahler für die offenen Bankverbindlichkeiten des Beschwerdeführers (aus seinem Einzelunternehmen) in Höhe von ca. 8 Mio. S. Weiters wurde gegenüber der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0173 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7158 F/1997 RS 4
(Hier: Im Rahmen der
Begründung: des Ermessens ist iSd Ausführungen
des hg Erkenntnisses vom 23. Jänner 1997, 95/15/0173, auf den das
Vermögen des Geschäftsführers betreffenden Zwangsausgleich
einzugehen.) Stammrechtssatz Die Geltendmachun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0301 E 26. Juni 2003 RS 2 Stammrechtssatz Die Vorschreibung an einen der Gesamtschuldner ist jedenfalls dann begründet, wenn die Einhebung beim anderen Gesamtschuldner zumindest mit großen Schwierigkeiten verbunden ist (Hinweis E 5.9.1985, 84/16/0117). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0301 E 26. Juni 2003 RS 1(hier nur zweiter, dritter und vierter Satz) Stammrechtssatz Hinsichtlich der Geltendmachung von Abgaben bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses ist grundsätzlich nationales Recht anzuwenden (Hinweis Witte, Zollkodex3, Art... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §6;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0082 E 14. November 1996 VwSlg 7140 F/1996 RS 1(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Auswahl der zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner, die Belastung der einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des ... mehr lesen...
1.1. Dem vorgelegten Verwaltungsakt ist zu entnehmen, dass die Eigentümer der von der Vorschreibung der gegenständlichen Abgaben betroffenen Liegenschaft im Herbst 1995 der mitbeteiligten Marktgemeinde die Fertigstellungsanzeige für die von ihnen auf dieser Liegenschaft errichteten sechs Reihenhäuser übermittelten. Im selben Jahr erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde die Benützungsbewilligung für die Neubauten. Im August 1996 erließ der Bürgermeister der mitbetei... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §21;BAO §6 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §19;LAO NÖ 1977 §4;LAO NÖ 1977 §70 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0099 E 17. Oktober 2002 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;BAO §20;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;KanalG NÖ 1977 §9;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0099 E 17. Oktober 2002 RS 1 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer an der Liegenschaft in 1190 Wien, D-Straße 59, an welcher Wohnungseigentum begründet wurde. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 25. September 2003 wurde ein Antrag der "Eigentümergemeinschaft" der genannten Liegenschaft auf Zustellung sämtlicher für diese Liegenschaft über die Jahre 1996 bis 2000 erlassener Wasser- und Abwassergebühren-Bescheide keine Folge gegeben. Die dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof erhobene und zur hg.... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37299 Wasserabgabe WienL69309 Wasserversorgung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §7 Abs1;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §5 Abs1;WasserversorgungsG Wr 1960 §7 Abs2;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot an einen der Gesamtschuldner und an welchen Gesamtschuld... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Jänner 2000 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH im Ausmaß von 4,198.570 S in Anspruch genommen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung. In dieser brachte sie vor, ihr sei keine schuldhafte Verletzung ihr auferlegter Pflichten nach § 80 BAO vorzuwerfen, weil sie keine Mittel für die insolvent gewordene W. GmbH verwaltet habe. Dies habe vielmeh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld bei der zur Haftung Herangezogenen konnte sich die Abgabenbehörde zu Recht darauf stützen, dass Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitslosigkeit des Haftenden an sich in keinem... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. April 1999 schrieb der Magistrat der Stadt Wien als Abgabenbehörde erster Instanz der Beschwerdeführerin Getränkesteuer für die Jahre 1995 bis einschließlich 1998 vor und wies deren Anträge auf Rückzahlung der Getränkesteuer für diese Jahre ab. Den vorgelegten Verwaltungsakten ist zu entnehmen, dass die Abgabenbehörde erster Instanz in weiterer Folge mehrmals u.a. die Entscheidung über die genannte Berufung aussetzte und die Beschwerdeführerin jeweils wiederum... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §20;BAO §281 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §216 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0207 E 28. Juni 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Aussetzung der Entscheidung über eine Berufung stellt eine Ermessensentscheidung dar. Eine sol... mehr lesen...