In einem als "Mitteilung § 120 BAO" bezeichneten Schreiben vom 5. April 2000 teilte der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit, er sei im Mai 1999 mit dem Steuerberater Dr. K. ins Gespräch gekommen, weil er gewusst habe, dass dieser mit Ende des Jahres 1999 seine Steuerberatungskanzlei übergeben wolle. Nach den Erstgesprächen sei es zur beiliegenden Vereinbarung vom 29. Mai 1999 gekommen, "wobei ich insbesondere auf den Nettokaufpreis für den OEG-Anteil von S 16 Mio.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;BAO §20;VwRallg;
Rechtssatz: Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme eines Haftenden läge beispielsweise vor, wenn aushaftende Abgabenschulden vom Primärschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden könnten, wobei es der Behörde allerdings auch nur zumutbar ist, auf ein im Zeitpu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;BAO §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0059 E 16. Februar 1988 VwSlg 6292 F/1988; RS 4(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78, VwSlg 5423 F/1979). Das Ermessen wird iSd Gesetzes geübt, wenn die Abgabenbehörde eine Haftung in... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides kann Folgendes entnommen werden: Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 18. November 2003 beantragt, die Einkommensteuernachzahlung aus der Veranlagung des Jahres 2002 in Höhe von 8.753,68 EUR nachzusehen. In diesem Jahr sei es zwangsläufig zur Betriebsaufgabe gekommen, welche ausschließlich durch willkürliche Handlungsweisen der Justizbehörden verursacht worden wäre. Er sei bis zum "Entzu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0144 E 22. Februar 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu Recht, so ist für eine Ermesse... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde im Instanzenzug einem Antrag des Beschwerdeführers vom 27. Mai 1998 auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten nach § 236 Abs. 1 BAO keine Folge. Der Wortlaut der Bestimmung des § 236 Abs. 1 BAO normiere eindeutig - so die belangte Behörde in der Begründung: des angefochtenen Bescheides -, dass Nachsichtsmaßnahmen nur bei der Erfüllung des Tatbestandes der Unbilligkeit für den Fall der Abgabeneinhebung in Erwägung gezogen werden... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0144 E 22. Februar 2000 RS 1(Hier zusätzlich: Die Unbilligkeit kann eine persönliche oder sachliche sein.) Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vo... mehr lesen...
Mit Prüfungsauftrag vom 5. November 1998 wurde vom seinerzeitigen Finanzamt für Körperschaften eine Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 BAO in Verbindung mit § 86 EStG 1988 beim "Bundesministerium für Inneres" angeordnet, in deren Durchführung die lohnsteuerliche Behandlung verschiedener Bezugsteile unterschiedlicher Gruppen von Bediensteten dieses Ressorts zur Sprache kam. Nach Abschluss der Prüfung durch einen mit dem 4. April 2001 datierten Prüfungsbericht erließ das Finanzamt f... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;BAO §7;B-VG Art130 Abs2;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Die Heranziehung des Arbeitgebers zur Haftung nach § 82 EStG 1988 sieht der Verwaltungsgerichtshof als einen Rechtsakt an, dessen Setzung im Ermessen der Abgabenbehörde liegt (Hinweis E 3. August 2004, 2000/13/0046; E 25. A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt aus seiner Tätigkeit als Software-Entwickler Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In den Jahren 1988 bis 1992 ermittelte er den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 bzw. 1988. Zum 1. Jänner 1993 ging er zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 über. Im Rahmen seiner am 14. April 1995 beim Finanzamt eingereichten Einkommensteuererklärung 1993 beantragte der Beschwerdeführer, auf den Übergangsgewinn in Höhe von 3,926.265 S den Hälftesteuersatz anzuwenden. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0017
Rechtssatz: Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus, ist aber unter Umständen bei der Ermessens... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0017
Rechtssatz: Bei der amtswegigen Wiederaufnahme ist zwischen der Rechtsfrage, ob der Tatbestand einer Wiederaufnahme gegeben ist, und der Frage der Durchführung der Wiederaufnahme, die im Ermessen der Abgabenbehörde liegt, zu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Jänner 2004 schrieb der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt R.K. für die näher bezeichnete Liegenschaft für das Jahr 2003 und bis auf weiteres auch für die folgenden Jahre Grundsteuer von EUR 11.570,-- vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte R.K. vor, er sei zu 14686/20000 Anteilen Miteigentümer der näher bezeichneten Liegenschaft und ihm werde die Grundsteuer für die gesamte Liegenschaft vorgeschrieben. Er ersuche um Bescheidber... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §20;BAO §6;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;GrStG §9 Abs2;LAO Krnt 1991 §18;LAO Krnt 1991 §4;LAO Krnt 1991 §74 Abs3 lita;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde steht es grundsätzlich frei, sämtliche Schuldner zugleich heranzuziehen oder nur einem einzelnen Schuldner... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Gesellschafterin und seit 9. Juni 1999 alleinige Geschäftsführerin der Cafe E K GmbH. Am 12. November 2001 hat Melanie W die Geschäftsanteile an der GmbH erworben. Seither ist die Beschwerdeführerin nicht mehr Geschäftsführerin der GmbH. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 12. November 2001 wurde die Firma der GmbH auf Cafe E W GmbH geändert. Mit Bescheid vom 9. Jänner 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für aushaftende,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Soweit die zur Haftung Herangezogene mit ihrem Vorbringen eine persönliche Unbilligkeit in der Einhebung der Abgaben aufzeigen will, ist darauf zu verweisen, dass ein solcher Umstand im Rahmen der Ermessensübung zur Ge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt einen Lebensmittelhandel, ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1988 und erzielt daneben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Zeitraum von November 1996 bis Oktober 1997 fand eine Betriebsprüfung über die Jahre 1989 bis 1994 statt. Die Prüfer stellten in ihrem Bericht unter anderem fest, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 1988 Liegenschaften in der S-Straße 17 ("Altbau") und in der S-Straße 17a ("Neubau") erworben, zur Gänze als Betri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Von einem Missverhältnis, das bei der Ermessensausübung zugunsten der Aufrechterhaltung der Rechtskraft des Bescheides zu berücksichtigen wäre, kann nicht gesprochen werden, wenn es sich bei den durch die neuen Sachbescheide gezo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt, betreibt als Einzelunternehmer einen Lebensmittelmarkt in D. 1997 erwarb er von Martin L die seinem Betrieb benachbarten Grundstücke Nr. 7684/1 und 7684/2. Das Grundstück Nr. 7684/1 (970 m2), welches unmittelbar an seine Liegenschaft mit dem Lebensmittelmarkt grenzt, benötigte der Beschwerdeführer zur Erweiterung seines Kundenparkplatzes. Unmittelbar an dieses Grundstück Nr. 7684/1 schließen sich in südöstli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bei der amtswegigen Wiederaufnahme ist zwischen der Rechtsfrage, ob der Tatbestand einer Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens gegeben ist, und der Frage der Durchführung der Wiederaufnahme, die im Ermessen der Behörde liegt, zu unterscheiden. Erst dann, wenn die Recht... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 29. November 1995 wurde der P GmbH als Bauwerberin und Grundeigentümerin eine Baubewilligung hinsichtlich bestimmter Änderungen eines Bauvorhabens erteilt. Mit diesem Bescheid wurde weiters die Anzahl der hinter der gesetzlichen Stellplatzpflicht zurückbleibenden Pflichtstellplätze nach dem Wiener Garagengesetz mit vier festgelegt. 1.2. Mit Schreiben vom 9. Jänner 1996 teilte die Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) der Magistratsabteilung 4 (Abgaben) über An... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist zwar die Geltendmachung der Haftung und somit auch die Heranziehung eines von mehreren Haftungspflichtigen in das Ermesse... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg. Erkenntnisse vom 8. August 1995, 92/14/0137, sowie vom 24. September 1999, 99/14/0118, verwiesen. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof mit dem erstgenannten Erkenntnis einen im Instanzenzug die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten verweigernden Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufhoben hatte, wurde mit dem zweitgenannten Erkenntnis der im fortgesetzten Verfahren erlassene Bescheid abermals aufgehoben, diesmal wegen Re... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat im Fall eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff der Unbilligkeit der Einhebung nach Lage des Falles entspricht. Verneint sie... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der beschwerdeführende (jetzt emeritierte) Rechtsanwalt hatte als "frei gewählter Anwalt" für Flüchtlinge aus dem Kosovo (eine Mutter mit drei Kindern) gegen vier Bescheide des unabhängigen Bundesasylsenates eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Gleichzeitig war unter Vorlage des Vermögensbekenntnisses Verfahrenshilfe beantragt worden. Der Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0125 E 30. August 1995 RS 1(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Feststellung, ob das gesetzliche Merkmal der Unbilligkeit der Einhebung gegeben ist, liegt im Bereich der gesetzlichen Gebundenheit. Erst nach der Feststellung... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. April 1999, 99/14/0012, verwiesen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht der belangten Behörde bestätigt hat, wonach die Anrechnung ausländischer Quellensteuer - im Beschwerdefall japanischer Steuer auf Lizenzeinkünfte - den Betrag der österreichischen Steuer nicht übersteigen kann, der sich für jenes Veranlagungsjahr ergibt, in welchem die ausländischen Einkünfte im Rahmen des Einkommens zu erfassen s... mehr lesen...
Das Finanzamt S teilte dem Wohnsitzfinanzamt des Beschwerdeführers im Jänner 1998 mit, dass dieser aus seiner Beteiligung an der T-KG im Jahr 1996 Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 19,207.972,-- (darin enthalten ein Veräußerungsgewinn von S 18,563.500,--) erzielt habe. Bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides 1996 vom 25. Juni 1998, mit welchem Einkommensteuer in Höhe von S 8,334.800,-- festgesetzt wurde, erfasste das Finanzamt u.a. diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In seiner Be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §294B-VG Art130 Abs2
Rechtssatz: Der Widerruf der Löschung einer Abgabe liegt als Maßnahme im Sinn des § 294 BAO im Ermessen der Behörde (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar 2847). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002140035.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §48;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0043 E 29. Jänner 1998 VwSlg 7249 F/1998 RS 2 Stammrechtssatz Die Zulässigkeit einer Entlastungsmaßnahme gem § 48 BAO unter dem Gesichtspunkt des "Erfordernisses der Ausgleichung der inländischen und ausländischen Besteuerung" wird von Lehre und Rechtsprechung b... mehr lesen...