RS Vwgh 2008/5/28 2006/15/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2008
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §18;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 16. Oktober 2002, 99/13/0060). Auch stellt der Haftungstatbestand nicht darauf ab, ob der Vertreter ein Konkursverfahren der von ihm vertretenen Gesellschaft durch Aufbieten all seiner Kräfte vermieden oder hinausgezögert hat oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150089.X03

Im RIS seit

25.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten