Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
ABGB §891;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/17/0099 E 17. Oktober 2002 RS 1Stammrechtssatz
Im Falle eines Gesamtschuldverhältnisses, bei dem zwei Schuldner ein und dieselbe Leistung schulden, liegt die Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern im Auswahlermessen der Behörde (Hinweis E 17. November 1993, 93/17/0084).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002170355.X01Im RIS seit
08.05.2007Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013