Mit der zur hg. Zl. 99/17/0258 protokollierten Beschwerde, die zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichtet worden war, bekämpfte die Beschwerdeführerin die Abweisung ihrer Berufung gegen die Vorschreibung von Tourismusbeiträgen nach dem Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24 in der Fassung LGBl. Nr. 71/1992, 111/1994 und 9/1996 (im Folgenden: Tir TourismusG 1991), für die Jahre 1993 bis 1998. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung der Beschwerde mit Beschluss v... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §7 Abs4;LAO Tir 1984 §1 Abs1 litc;TourismusG Tir 1991 §38 Abs1;
Rechtssatz: Im Verfahren betreffend die Einhebung und der zwangsweisen Einbringung der Tourismusbeiträge nach dem Tir TourismusG 1991 ist die TLAO anzuwenden (Hinweis E 12. August 2002, 99/17/0258). Dies muss auch für das Verfahren zur Entscheidung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die erstinstanzliche Vorschreibung von Beiträgen zum Tourismusverband Innsbruck, Igls und Umgebung und zum Tiroler Tourismusförderungsfonds gemäß dem Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24 idgF, iVm der Beitragsgruppenverordnung 1991, LGBl. Nr. 84/1990, der Ortsklassenverordnung 1994, LGBl. Nr. 94/1993, und dem Beschluss der Vollversammlung des zustä... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol
Norm: LAO Tir 1984 §1 Abs1 litc;LAO Tir 1984 §154 Abs1;TourismusG Tir 1991;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage der Verjährung bedarf es keiner "Sonderbestimmungen" für den Tourismusbeitrag; die belangte Behörde hat zutreffend die allgemeine Bestimmung des § 154 Abs. 1 Tir LAO angewendet (eine "Anlehnung" an das ABGB ist daher nicht erforderlic... mehr lesen...
1.1.1. Mit dem Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung als Abgabenbehörde erster Instanz vom 25. März 1996 wurde die beschwerdeführende Stadtgemeinde verpflichtet, für das Kalenderjahr 1995 einen Beitrag zum Gesamtabgang an Ab- und Durchtarifierungsverlusten im Oberösterreichischen Verkehrsverbund in der Höhe von insgesamt S 1,472.279,-- bis spätestens einen Monat ab Zustellung dieses Bescheides auf ein näher angeführtes Konto zu leisten. 1.1.2. In ihrer dageg... mehr lesen...
Index: L32104 Landeshaushalt Finanzausgleich OberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich30/01 Finanzverfassung
Norm: F-VG 1948 §2;LAO OÖ 1984 §1 Abs1;LAO OÖ 1984 §48 Abs1 lita;Verkehrsverbund Kostenbeitrag Gemeinden OÖ 1995;VerkehrsverbundDV Tarifierungsverlust Anteil Gemeinden OÖ 1995;VerkehrsverbundDVNov Tarifierungsverlust Anteil Gemeinden OÖ 1995; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung der beschwerdeführenden GmbH gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) des Gemeinderates der mitbeteiligten Partei vom 8. Mai 2001 als unbegründet ab. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde habe der Beschwerdeführerin mit Bescheid (nach den Angaben im angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z1;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;KommStG 1993 §5;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/14/0035 E 18. Oktober 2007
2002/14/0067 E 27. August 2002 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt wurde der Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz, mit welchem ein Kommunalsteuernachforderungsbetrag festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben. Der Bescheid des Stadtsenates enthielt folgende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 91 Abs. 2 des Klagenfurt... mehr lesen...
Index: L10102 Stadtrecht KärntenL34002 Abgabenordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;LAO Krnt 1991 §1 Abs1 lita;LAO Krnt 1991 §217;Statut Klagenfurt 1998 §91 Abs2;Statut Klagenfurt 1998 §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/17/0188 E 26. Juni 2000 RS 1
(Hier: Gilt auch für Klagenfurter Stadtrecht 1998) Stammrechtssatz Die Vorstellungsbehörde hat, soweit in der Gemeindeordnung oder im anw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob gegen den Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 27. Jänner 1999 betreffend Festsetzung und Rückzahlung der Getränkesteuer fristgerecht Vorstellung und teilte mit, dass der Antrag und die Begründung: nachgereicht würden. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung als unzulässig zurück. Dies mit der
Begründung: , eine gegen einen letztinstanzlichen Gemeindebescheid erhobene Vorstellung sei gemäß § 102 Abs.... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;B-VG Art18 Abs1;EGVG Art2 Abs2 A Z1;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Regelung des § 109 Abs 1 OÖ GdO 1990 (Aufsichtsrecht) handelt es sich um keine verfassungsrechtlich bedenkliche dynamische Verwe... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;B-VG Art11 Abs2;EGVG Art2 Abs5;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Durch die Ausnahmeregelung des Art II Abs 5 EGVG in Abgabenangelegenheiten hat der Bundesgesetzgeber, der nach Art 11 Abs 2 B-VG die Kompetenz hat, das Verwaltungsverfahren einheitlich zu regeln, wenn ein solches Bedürfnis nach einhe... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG Art2 Abs1;EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Dadurch, dass nach § 109 Abs 1 OÖ GdO (Aufsichtsrecht) das AVG unterschiedslos im Vorstellungsverfahren Anwendung zu fin... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;VwGG §13;
Rechtssatz: Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden im Land Oberösterreich ist im Vorstellungsverfahren auch in Abgabenangelegenheiten da... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 18. Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführerin auf Grund der Vergnügungssteuerverordnung der mitbeteiligten Stadt aufgefordert, für näher bezeichnete Veranstaltungen und Spiele eine Abgabenerklärung (Vergnügungssteuererklärung) bis 28. Jänner 1994 abzugeben. Nach ungenütztem Verstreichen dieser Frist wurde die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 2. Februar 1994 unter Hinweis auf § 104 der Kärntner Landesabgabenordnung 1991 und § 87 der Landesabgabenordnung 1991 auf ih... mehr lesen...
Index: L10102 Stadtrecht KärntenL34002 Abgabenordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;LAO Krnt 1991 §1 Abs1 lita;Statut Villach 1993 §95;
Rechtssatz: Die Vorstellungsbehörde hat, soweit in der Gemeindeordnung oder im anwendbaren Stadtstatut nicht anderes vorgesehen ist, im Vorstellungsverfahren nur dann das AVG anzuwenden, wenn es sich um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, in welcher das... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde von der Interessentenbeitragsstelle aufgefordert, eine Beitragserklärung gemäß § 42 Abs. 1 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989 (im folgenden O.ö. TourismusG) für das Jahr 1992 abzugeben. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin mit der Begründung: nicht nach, sie gehöre keiner Interessensvereinigung an. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in einem Tourismusverband lägen bei ihr nicht vor. Eine Zwangsmitgliedschaft zu einem solc... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art18 Abs1;LAO OÖ 1984 §1 Abs1;LAO OÖ 1984 §73 Abs2 idF 1992/046;TourismusG OÖ 1990 §45;
Rechtssatz: Die Verweisungsbestimmung des § 45 OÖ TourismusG 1990 bezweckt die Einhebung der Interessentenbeiträge nach den jeweils für die Einhebung der in § 1 Abs 1 OÖ LAO umschriebenen Ab... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug (im zweiten Rechtsgang; vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. Oktober 1995, Zl. 92/17/0294) erlassenen Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde A vom 24. Oktober 1996 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 1, 2, 6 und 7 des Oberösterreichischen Lustbarkeitsabgabegesetzes 1979, LGBl. Nr. 74/1979 idgF in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Lustbarkeitsabgabeordnung der Gemeinde A, für die Abhaltung eines Weihnachtsmarktes Gemeinde-Lus... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §102;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 OÖ LAO 1996 gilt dieses Landesgesetz (ua) in Angelegenheiten der nicht bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben des Landes und der Gemeinden, mit Ausnahme... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 6. März 1995, B 496/95-3, die Behandlung der zunächst vor ihm erhobenen Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 30. November 1994, Zl. UVS-20/1113/5-1994, ab und trat die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Mit der dem Beschwerdevertreter am 31. Mai 1995 zugestellten Verfügung vom 8. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, bestimmte in der Verfügung näh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §1 Abs1;RAO 1868 §34 Abs1 litd;VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ein durch die Verzichtsleistung gem § 34 Abs 1 lit d RAO emeritierter Rechtsanwalt ist zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft nicht berechtigt. Eine von ihm unterfertigte VwGH-Beschwerde oder Mängelbehebung trägt somit keine Unterschrift eines Rechtanwaltes iSd § ... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Erkenntnisses ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Im Zuge von Entwässerungsmaßnahmen im Zusammenlegungsgebiet wurde u.a. auch auf einem nunmehr im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstück im Jahre 1984 eine Drainage durchgeführt und die dafür erwachsenen Kosten von der Zusammenlegungsgemeinschaft G. beglichen. Mit Bescheid vom 8. Juli 1992 stellte die Agrarbezirksbehörde Linz fest, daß der... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §8;FlVfLG OÖ 1979 §8 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §9 Abs1 lita;LAO OÖ 1984 §1 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Ausschuß der Zusammenlegungsgemeinschaft ist kein Organ des Landes, eines Gemeindeverbandes oder einer Gemeinde im Sinne des § 1 Abs 1 OÖ LAO, sondern gemäß § 8 Ab... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §8 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §17 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §7 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §7 Abs3;LAO OÖ 1984 §1 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die den Eigentümern der der Zusammenlegung unterzogenen Grundstücke vorgeschriebenen Kostenanteile sind nicht dem Anwendungsbereich der OÖ LAO ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt wurde mit Bescheid einer Abteilung des Ausschusses der belangten Rechtsanwaltskammer vom 28. September 1992 gemäß § 45 Abs. 1 RAO in Verbindung mit § 41 Abs. 2 StPO zum Verteidiger des Erich P. bestellt. Der gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer erhobenen Vorstellung gab der Ausschuß der belangten Rechtsanwaltskammer mit Bescheid vom 22. Oktober 1992 keine Folge. In der Begründung: dieses Bescheides vertrat die belangte Behörde die Auffassung, d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1 impl;RAO 1868 §1 Abs1;RAO 1868 §1 Abs2;RAO 1868 §22 Abs1;RAO 1868 §34 Abs1 litd;RAO 1868 §45 Abs1;RAO 1868 §46 Abs1;RAO 1868 §5 Abs1;VwGG §61 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die Vorschriften der RAO normieren die PFLICHTMITGLIEDSCHAFT der Rechtsanwälte in jener Rechtanwaltskammer, in deren Sprengel der jeweilige Rechtsanwalt... mehr lesen...