RS Vwgh 1998/11/16 95/17/0129

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Veröffentlicht am 16.11.1998
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
L74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art18 Abs1;
LAO OÖ 1984 §1 Abs1;
LAO OÖ 1984 §73 Abs2 idF 1992/046;
TourismusG OÖ 1990 §45;

Rechtssatz

Die Verweisungsbestimmung des § 45 OÖ TourismusG 1990 bezweckt die Einhebung der Interessentenbeiträge nach den jeweils für die Einhebung der in § 1 Abs 1 OÖ LAO umschriebenen Abgaben und Beiträge geltenden Verfahrensvorschriften. Sie ist daher als dynamische Verweisung auf die OÖ LAO in ihrer jeweils gültigen Fassung, nicht hingegen als statische Verweisung etwa auf die Stammfassung oder auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des OÖ TourismusG 1990 geltende Fassung der OÖ LAO zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995170129.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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