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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
LAO Tir 1984 §1 Abs1 litc;Rechtssatz
Hinsichtlich der Frage der Verjährung bedarf es keiner "Sonderbestimmungen" für den Tourismusbeitrag; die belangte Behörde hat zutreffend die allgemeine Bestimmung des § 154 Abs. 1 Tir LAO angewendet (eine "Anlehnung" an das ABGB ist daher nicht erforderlich). Die Anwendbarkeit der Tir LAO folgt aus § 1 Abs. 1 lit. c Tir LAO, wonach dieses Gesetz (auch) in Angelegenheiten der nicht bundesgesetzlich geregelten Beiträge an öffentliche Fonds, die keine Gebietskörperschaften sind, gilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999170258.X02Im RIS seit
05.12.2002Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011