Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 03.12.2023 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, Hauptmieter seiner Wohnung in XXXX zu sein und gab an, an die XXXX Miete zu bezahlen. Er würde allein in der antragsgegenständlichen Wohnung wohnen. 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 03.12.2023 Wohnkost... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am XXXX ausgefülltem Formular, eingelangt beim Heerespersonalamt (fortan: belangte Behörde) am XXXX , beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für eine im Antrag näher bezeichnete Wohnung. 1. Mit am römisch XXXX ausgefülltem Formular, eingelangt beim Heerespersonalamt (fortan: belangte Behörde) am römisch XXXX , beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für eine im Antrag näher bezeic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schreiben vom 25.06.2021 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung XXXX . Mit E-Mail vom 04.08.2021 übermittelte er Mietvertrag, Lohnzettel sowie Bestätigung der Miete. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wies das Heerespersonalamt den Antrag des Beschwerdeführers ab. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, mit der Wohnkoste... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer leistet seit 04.10.2021 seinen ordentlichen Präsenzdienst. Der Einberufungsbefehl wurde ihm am 08.06.2021 zugestellt. Am 10.07.2021 beantragte er bei der belangten Behörde (dem Heerespersonalamt) die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe iHv € 454,-- für ein von ihm seit 28.12.2020 (behördliche Meldung gemäß ZMR) alleine bewohntes Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) mit Mitbenützung von Küche /Bad/Dusche/WC, das er mit Untermietvertr... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (BF) vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) leistet seit 05.07.2021 seinen ordentlichen Präsenzdienst. Der Einberufungsbefehl wurde ihm am 20.04.2021 zugestellt. Am 21.04.2021 (ergänzt am 17.05.2021) beantragte er bei der belangten Behörde (dem Heerespersonalamt) die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe iHv € 300,-- für ein von ihm seit 02.02.2021 (behördliche Meldung gemäß ZMR) alleine bewohntes Zimmer (12 m²) in einer Wohngemeinsch... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (BF) vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) leistet seit 03.05.2021 seinen ordentlichen Präsenzdienst. Der Einberufungsbefehl wurde ihm am 18.03.2021 zugestellt. Am 23.03.2021 beantragte er bei der belangten Behörde (dem Heerespersonalamt) die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe iHv € 480,-- für ein von ihm seit 18.05.2020 (behördliche Meldung gemäß ZMR) alleine bewohntes Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) mit Mitbenützung von Kü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem am 22.07.2020 beim Heerespersonalamt eingelangten Antrag die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, seit 01.06.2018 Untermieter der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 448,00 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch zwei Mitbewohner in der Wohnung wohnen. Ihm würde ein Schlafzimmer zur alleinigen Benutzung zur Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 29.07.2020 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen für die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seit 01.08.2019 Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 350,00 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch zwei weitere Mitbewohner in der Wohnung wohnen. Ihm würde ein Schlafzimmer zur alleinigen Benut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 24.07.2020 (eingelangt bei der Behörde am 29.06.2020) beim Heerespersonalamt die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer von seinem Vater als Vermieter gemieteten Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 720,00 EUR bezahlen. Bei ihm lebe auch seine Ehefrau und die gemeinsame minderjährige Tochter. Auch erklärte der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 13.07.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer Wohnung zu sein, wobei die Eltern seiner Lebensgefährtin seine Vermieter seien. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 750,00 EUR bezahlen. Auch erklärte der Beschwerdeführer, dass er vor dem Monat, in dem der Einberufungsbefehl zugestellt worden ist, ein Einko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Grundwehrdienstes (Dienstantritt: 04.11.2019) wurde dem Beschwerdeführer am 14.02.2019 zugestellt. I.2. Mit Schreiben vom 27.02.2020 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe für das Eigenheim in XXXX brachte vor, dass er seit 03.10.2019 Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Hauses sei. Er habe monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 104,00 (E-Stmk Gas), ? 36,00 (E-Stmk Strom) und ? 25,05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 10.01.2020 zur Leistung des Zivildienstes ab 01.02.2020 zugewiesen. Mit Schreiben vom 23.01.2020 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei als Bemessungsgrundlage ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten drei Monate zu Grunde gelegt wurde. Er brachte vor, dass er seit 01.01.2020 Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung sei. Er hätte monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 03.10.2019 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes vom 21.11.2019, zugestellt am 25.11.2019, wurde der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 56 AVG iVm § 31 Abs. 1 und 2 des Heeresgebührengesetzes 2001 (HGG 2001) abgewiesen. Begründend wird darin im Wesentlichen ausgeführt, dass Nutzungsberechtigter der Wohnung der Untervermieter des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 07.03.2019 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit November 2019 Untermieter in der gegenständlichen Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 500,- zu bezahlen. In der Wohnung gäbe es drei andere Bewohner, zu den ausschließlich durch ihn genützten Räumlichkeiten de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 18.05.2019 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde dabei angegeben seit 01.07.2018 Mitbewohner von XXXX (Mieter in dieser Wohnung, im Folgenden: S) und XXXX (im Folgenden: A) zu sein und dafür ein Drittel der monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 348,-- (darin inkludiert die Betrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit von 03.04.2018 bis 04.10.2018 seinen Grundwehrdienst, wobei der Einberufungsbefehl am 04.10.2017 zugestellt wurde. Mit Schreiben vom 12.03.2018 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit Juli 2015 Untermieter der Wohnung XXXX . Vermieter sei XXXX . An Wohnkosten € 480,-- an, die mit Dauerauftrag bzw. in bar an den Vermieter unterrichtet wü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 17.09.2018 Wohnkostenbeihilfe. Am 23.10.2018 hielt das Heerespersonalamt in einem Aktenvermerk fest, dass der Beschwerdeführer telefonisch aufgefordert worden sei, einen schriftlichen Nachweis der Vermieterin, über den Zeitpunkt der verbindlichen Zusage (Mietanbot) zu übermitteln. Am 28.10.2018 hielt das Heerespersonalamt in einem weiteren Aktenvermerk fest, dass nach Rücks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 11.06.2018 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer Wohnung zu sein, wobei seine Eltern die Vermieter seien. Er habe in dem Monat, in dem er der Einberufungsbefehl zugestellt worden sei, als Schüler kein Einkommen bezogen. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 400,- bezahlen. Angeschlossen waren ein von se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 07.05.2018 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, seit Februar 2016 Untermieter der angeführten Wohnung zu sein und dafür die Hälfte der monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 450,00 an seinen Untervermieter bzw. Mitbewohner zu bezahlen. Beigeschlossen waren Lohn- bzw. Gehaltabrechnungen, und ein vom Beschwerdeführer und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 28.08.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit 03.07.2017 Mitbewohner der gegenständlichen Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 487,53 zu bezahlen. Zu den ausschließlich durch ihn genützten Räumlichkeiten machte der BF keine Angaben. 2. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 12.06.2017 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 01.10.2017 zugewiesen. Mit am 29.06.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 03.09.2012 in der Wohnung in XXXX... mehr lesen...