Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der näher bezeichnete "Taxiausweis" des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994, BGBl. Nr. 951/1993, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 1028/1994, bis 13. Februar 1997 zurückgenommen. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei der Beschwerdeführer mehrfach wegen Verwaltungsübertretungen bestraft worden und zwar: "Der Strafverf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10;
Rechtssatz: Bei der Zurücknahme des Ausweises kommt es auf
Gründe: , die die (wirtschaftliche) Existenz betreffen, nicht an (Hinweis E 10.5.1984, 84/16/0025, 0026 zur diesbezüglich inhaltsgleichen Regelung der BetriebsO 1955). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10;
Rechtssatz: Der Behörde kann - an sich - nicht entgegengetreten werden, wenn sie auf Grund fortlaufend gesetzter Verwaltungsübertretungen (bereits) geringeren Unrechtsgehaltes das Fehlen der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit annimmt (Hinweis E 29.6.1994, 93/03/0266). Eur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. April 1997 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Gewerbeberechtigung für das Taxigewerbe, eingeschränkt auf die Verwendung eines Pkw im Standort Wien 10, Quellenstraße 24b, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 entzogen. Zur Begründung: des angefochtenen Bescheides ging die belangte Behörde - nach Darstellung der Rechtslage - im wesentlichen davon aus, daß mit rechtskräfti... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG;GewO 1973 §87 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0131 7
(hier: Ergangen zu § 87 Abs1 Z 2 GewO 1994). Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 1 und § 87 Abs 2 GewO 1973 bieten der erkennenden Behörde keine Möglichkeit, bei ihrer Entscheidung über die Ent... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 2 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung, LGBl. Nr. 71/1993, (WBO) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Z. 6 Gelegenheitsverkehrsgesetz, BGBl. Nr. 85/1952, in der Fassung BGBl. Nr. 223/1994, bestraft, weil er am 13. April 1995 um 23.44 Uhr "in Wien 2., A/4 bei Kilometer 3 in Fahrtrichtung A/23" das Taxi SW-91TX im Fahrdienst verwendet und e... mehr lesen...
Index: L71013 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe NiederösterreichL71019 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Wien50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §4;BetriebsO 1994 §5 Abs1;GelVerkG §10;Taxi- Mietwagen- GästewagenbetriebsO Wr 1993 §1;Taxi- Mietwagen- GästewagenbetriebsO Wr 1993 §23 Abs2;TaxibetriebsO NÖ 1994;
Rechtssatz: Der Geltun... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen l... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen l... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen l... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen l... mehr lesen...
Aufgrund des Beschwerdevorbringens im Zusammenhalt mit der vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 3. März 1994 wurde der Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 iVm § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 951/1993 (BO 1994), auf die Dauer von 18 Monaten zurückgenomme... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10;StGB §80;
Rechtssatz: Auch Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr sprechen gegen die Vertrauenswürdigkeit des Lenkers (Hinweis E 23.9.1992, 92/03/0175), wobei unter dem Gesichtspunkt der Vertrauenswürdigkeit erschwerend hinzukommt, wenn diese Verwaltungsübertretung al... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. September 1990 hatte die Bundespolizeidirektion Linz den dem Beschwerdeführer ausgestellten Taxilenkerausweis gemäß § 36 Abs. 1 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 (BO 1986) für die Dauer eines Jahres ab dem 24. September 1990 zurückgenommen. Der Beschwerdeführer stellte am 9. September 1991 den Antrag auf Wiederausfolgung des Taxilenkerausweises. Mit Bescheid vom 26. November 1991 gab die Bundespolizeidirektion Linz diesem Antrag n... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen ... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens im Zusammenhalt mit der vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 1. Juli 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Mai 1992 auf Ausstellung eines Taxilenker-Ausweises gemäß § 32 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 163/1986 (BO 1986), abgewie... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen ... mehr lesen...
1. Soweit sich die Beschwerde gegen den Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg richtet, war sie gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen, weil das im Art. 131 Abs. 1 B-VG für die Einbringung einer Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde aufgestellte Erfordernis der Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges zur Folge hat, daß immer nur der Bescheid, der von der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990030127.X01 Im RIS seit 20.05.1992 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. April 1991 nahm die Behörde erster Instanz den dem Beschwerdeführer ausgestellten Taxiausweis mit der Nr. 2489/57 gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 163/1986 (BO 1986), auf die Dauer von 18 Monaten zurück. Die Zurücknahme wurde mit einer Verurteilung des Beschwerdeführers durch das Landesgericht für Strafsachen Wien mit Rechtskraft 18. Oktober 1990 wegen §§ 146, 147 Abs. 2, 12, 289 un... mehr lesen...
Mit Bescheid der Behörde erster Instanz vom 29. Jänner 1991 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Jänner 1991 auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises gemäß § 32 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 163/1986 (BO 1986), abgewiesen. Der Beschwerdeführer sei bereits viermal gerichtlich verurteilt, zuletzt mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. Dezember 1986 (rechtskräftig am 7. Mai 1987), AZ 12cEVr 14438/85, H... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 10. Oktober 1991 wurde die Verlängerung des bis 2. Juni 1991 befristeten Taxi-Ausweises des Beschwerdeführers gemäß § 34 Abs. 1 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 163/1986 (BO 1986), mit der Begründung: versagt, daß dem Beschwerdeführer die Vertrauenswürdigkeit mangle. Der Beschwerdeführer habe im Jahre 1988 eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen, ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG §10;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen läßt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der ... mehr lesen...
Mit den im Spruch: angeführten im Instanzenzug ergangenen Bescheiden wurden vom Landeshauptmann von Vorarlberg über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes vier Geldstrafen von je S 5.000,-- (zusammen sohin S 20.000,--) und Ersatzfreiheitsstrafen von je drei Tagen (zusammen sohin zwölf Tage) verhängt. In der gegen diese Bescheide beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerde wird beantragt, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerken... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG;VStG §53 Abs4;VStG §53b Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 90/03/0023
AW 90/03/0024
AW 90/03/0025
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil European Cas... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0081 E 3. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Schutzzweck der Betriebsordnung ist nicht auf den Straßenverkehr beschränkt, sondern ist darauf gerichtet, jedermann von der Verletzung jedes durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsgutes zu bewahren. Der Verweigerungsgrund nach § 34 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §114;AVG §37;AVG §45 Abs2;BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG;StGB §159 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Dem Antragsteller fehlt die in § 32 Abs 1 Z 3 Betriebsordnung geforderte Vertrauenswürdigkeit, wenn gegen ihn strafgerichtliche Verurteilungen wegen fahrlässiger Krida gemäß... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG;
Rechtssatz: Der Schutzzweck der Betriebsordnung ist nicht auf den Straßenverkehr beschränkt, sondern ist darauf gerichtet, jedermann von der Verletzung jedes durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsgutes zu bewahren. Der Verweigerungsgrund nach § 34 Abs 1 Z 3 Betriebsordnung (nunmehr § 32 Abs 1 Z 3 Betriebsordnung) setzt... mehr lesen...