RS Vwgh 1992/3/25 91/03/0257

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;
GelVerkG §10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen läßt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick auf § 10 GelegenheitsverkehrsG, BGBl 1952/85, obliegt

(Hinweis E 13.4.1988, 87/03/0255, und E 17.5.1989, 89/03/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030257.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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