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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3Stammrechtssatz
Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen läßt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick auf § 10 GelegenheitsverkehrsG, BGBl 1952/85, obliegt
(Hinweis E 13.4.1988, 87/03/0255, und E 17.5.1989, 89/03/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030278.X02Im RIS seit
11.07.2001