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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BetriebsO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Auch Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr sprechen gegen die Vertrauenswürdigkeit des Lenkers (Hinweis E 23.9.1992, 92/03/0175), wobei unter dem Gesichtspunkt der Vertrauenswürdigkeit erschwerend hinzukommt, wenn diese Verwaltungsübertretung als Lenker eines Taxis begangen wird. Unter dem Gesichtspunkt der durch § 10 GelVerkG geschützten Interessen wiegt das Delikt der fahrlässigen Tötung gemäß § 80 StGB, insbesondere wenn es durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr verursacht wird, besonders schwer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030118.X04Im RIS seit
19.03.2001