Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1955 §34 Abs1 Z3;BetriebsO 1955 §38 Abs1;GelVerkG §10;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt in ständiger Rspr die Auffassung, es solle § 34 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1955 das Vorhandensein der nach der Eigenart des Gewerbes erforderlichen Eigenschaften bei den im Fahrdienst verwendeten Personen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit gewährleisten. Die Frage, ob der ... mehr lesen...