RS Vwgh 1999/6/30 96/03/0304

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Veröffentlicht am 30.06.1999
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
GelVerkG §10;

Rechtssatz

Der Behörde kann - an sich - nicht entgegengetreten werden, wenn sie auf Grund fortlaufend gesetzter Verwaltungsübertretungen (bereits) geringeren Unrechtsgehaltes das Fehlen der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit annimmt (Hinweis E 29.6.1994, 93/03/0266).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996030304.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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