Norm: AußStrG §13 Abs2EO §382 Z8 litc IVDEheG §81EheG §98
Rechtssatz: Der Aufteilungsanspruch ist - unabhängig davon, ob die gefährdete Partei nach ihrem Aufteilungsvorschlag nur eine Ausgleichszahlung anstrebt - als solcher keine bloße Geldforderung im Sinne des § 379 EO, sondern ein anderer Anspruch im Sinne des § 381 EO. Entscheidungstexte 6 Ob 605/93 Entscheidungstext OGH 21.10.19... mehr lesen...
Begründung: Am 17.6.1992 beantragte die Betreibende, ihr aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Landesgerichtes Feldkirch vom 18.2.1992, AZ 4 Cg 42/92, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 155.289,-- samt 16 % Zinsen seit 5.10.1991 und der Kosten von S 11.716,19 (Versäumungsurteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 18.2.1992) sowie von S 4.749,78 (Kosten der Fahrnis- und Gehaltsexekution laut Beschluß des BG Dornbirn vom 2.4.1992, AZ 4 a E 2224/92),... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVEEheG §98
Rechtssatz: Durch eine Entscheidung nach § 98 EheG wird ein bestehender Exekutionstitel nicht für ungültig erkannt, aufgehoben oder sonst für unwirksam erklärt; eine Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs 1 Z 1 EO kann allein aufgrund einer solchen Entscheidung nicht erfolgen, vielmehr muß die verpflichtete Partei Einwendungen nach § 35 EO erheben. Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat dem zunächst Erstbeklagten Johann Adam F***** vier Darlehen eingeräumt, die auf der Liegenschaft EZ***** GB***** pfandrechtlich sichergestellt sind. Diese Liegenschaft stand zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz im Hälfteeigentum des vordem Erstbeklagten und der Zweitbeklagten Roswitha F*****. Diese beiden haben im Zuge eines Aufteilungsverfahrens nach § 81 f EheG einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, in welc... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: In die bloße Sachhaftung eines Ehegatten für eine Kreditverbindlichkeit kann durch eine Entscheidung nach § 98 Abs 1 EheG nicht eingegriffen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 520/92 Entscheidungstext OGH 24.09.1992 6 Ob 520/92 Veröff: SZ 65/121 = EvBl 1993/67 S 310 = ÖVA 1993,73 6 Ob 114/97a Entschei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Dr. Götz B*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die Antragsgegnerin Dr. H*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, wegen Aufteilun... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten die einvernehmliche Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG. Für den Fall der Scheidung vereinbarten sie gemäß § 55 a Abs.2 EheG, daß Markus D***** den bei der A*****-Bank mit einem Saldo von ca. 100.000 S und den bei der R*****bank T***** regGenmbH mit einem Betrag von ca. 300.000 S aushaftenden gemeinsamen Kredit in seine alleinige Rückzahlungspflicht übernehme und diesbezüglich Gabriele D***** schad- und klaglos halte; ihre Haftung werde im S... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller schlossen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens nach § 55 a EheG am 12. November 1991 vor dem Erstgericht eine Vereinbarung iS des § 55 a Abs. 2 EheG, in der es unter anderem heißt: "3. Der Zweitantragsteller übernimmt nachstehende Verpflichtungen gegenüber den nachstehenden Gläubigern in seine alleinige Zahlungspflicht und hält diesbezüglich die Erstantragstellerin vollkommen schad- und klaglos: h) P***** Bank AG ..... per 31. Oktober 1991 S ... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: Mit Kreditverbindlichkeiten sind nicht nur Bankverbindlichkeiten (aus Kreditgeschäften im Sinne des § 31 a Abs 1 KSchG), sondern Verbindlichkeiten aus allen Verträgen gemeint, in denen die Leistungspflicht des einen Partners gegenüber der des anderen hinausgeschoben ist, wie etwa aus Ratengeschäften, selbst solchen zwischen Privatpersonen. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIfEheG §98
Rechtssatz: Je mehr die fest vereinbarte Nutzungsdauer bereits der Gesamtdauer der Gebrauchsfähigkeit des Wirtschaftsgutes entspricht, desto näher rückt das Vertragsverhältnis dem Kaufvertrag. Ist der Leasingvertrag dagegen auf unbestimmte Dauer geschlossen und jederzeit kündbar, dann müssen hierin sehr gewichtige Kriterien für das Vorliegen eines Mietvertrages gesehen werden. Ein kündbarer, auf unbestimmte Dauer ge... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 ff C2d4AußStrG idF WGN 1989 §14 ff C4AußStrG §229 ffEheG §81EheG §98
Rechtssatz: Auch für das Aufteilungsverfahren nach §§ 229 ff AußStrG gilt seit der WGN 1989 infolge der Aufhebung des § 232 AußStrG das Revisionsrekursrecht nach §§ 14 ff AußStrG. Der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs 3 AußStrG kommt hier nicht zum Tragen, weil der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten kein ges... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den auf Zuweisung der Ehewohnung gerichteten Antrag der Frau ab. Das Rekursgericht faßte inhaltlich einen Aufhebungsbeschluß und sprach aus, daß der ordentlichen Revisionsrekurs zulässig sei. Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs des Mannes, dessen Zulässigkeit jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Rechtliche Beurteilung Auch für das Aufteilungsverfahren nach §§ 229 ff AußStrG gilt seit der WGN 1989 info... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragsteller wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 5.3.1990, ON 3, rechtskräftig geschieden. Mit Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 11.1.1980 hatte die B*** G*** DER F*** W***, gemeinnützige registrierte Genossenschaft mbH (im folgenden: Bausparkasse) Marion H*** ein Darlehen von S 74.000 gewährt. Zur Sicherung dieses Darlehens verpfändeten beide Eheleute als Liegenschaftseigentümer ihre Liegenschaft EZ 577 KG Untersee. Nach Punkt 6 des Scheidungsv... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: Es ist zulässig, dass derjenige, den für eine Kreditverbindlichkeit nur eine Sachhaftung traf, bei Aufrechterhaltung dieser Haftung Hauptschuldner, der bisher allein persönlich haftende Hauptschuldner Ausfallsbürge wird. Entscheidungstexte 1 Ob 636/90 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 1 Ob 636/90 Veröff: SZ 63/200 = ÖBA 1991,219 = RZ 1991/32 S 121 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 Abs1EheG §98
Rechtssatz: Dem Gläubiger wird daher nur ausnahmsweise das für eine Bekämpfung der Entscheidung nach § 98 EheG erforderliche Rechtsschutzinteresse zukommen. Entscheidungstexte 8 Ob 604/90 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 604/90 Veröff: EvBl 1990/154 S 77 = Ecolex 1990,606 = ÖA 1991,19 = BankArch 1991,130 = JBl 1991,319 ... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: Die Ehegatten können intern eine Kreditverbindlichkeit auch anteilsmäßig, zB je zur Hälfte, zur Zahlung übernehmen. Auf Grund dieser ihrer internen Regelung und ihres Antrages hat das Gericht "mit Wirkung für den Gläubiger" auszusprechen, daß der im Innenverhältnis bestimmte Zahlungspflichtige Hauptschuldner und der andere Ausfallsbürge ist. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehegatten Herta und Alois C*** begehrten die einvernehmliche Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG, schlugen unter Punkt 9 der vermögensrechtlichen Regelung ua vor, daß beide Antragsteller ihre gegenüber der P***-Bank Wien per 30.11.1989 bestehende gemeinsame Verbindlichkeit von S 331.277,09 je zur Hälfte zur Verzinsung und Abzahlung übernehmen und stellten hinsichtlich dieser Verbindlichkeit einen Antrag nach § 98 Abs. 1 EheG. Gemäß diesem Antrag hat das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: Auch Kreditverbindlichkeiten, zu deren Hereinbringung der Gläubiger bereits einen Exekutionstitel erwirkt und Eintreibungsmaßnahmen gesetzt hat, werden von der Regelung des § 98 Abs 1 EheG erfasst. Entscheidungstexte 8 Ob 604/90 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 604/90 Veröff: EvBl 1990/154 S 777 = JBl 1991,319 = ÖBA 1991,130 = ÖA 1991,19 = eco... mehr lesen...
Begründung: Die Ehegatten vereinbarten anläßlich der Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG am 19. 9. 1989 unter anderem, daß der Ehemann Werner P*** die Schulden für die Autokäufe bei der AVA-Bank und bei der EBV Autoleasing GmbH & Co KG (im folgenden nur EBV) in der Höhe von insgesamt S 450.000,- zur alleinigen Rückzahlung übernimmt. Werner P*** verpflichtete sich, seine Ehefrau Hannelore P*** aus diesen Schulden schad- und klaglos zu halten. Auf Antrag der Hannelore P*** spr... mehr lesen...
Begründung: Mit dem - seit 5. Februar 1988 rechtskräftigen - Beschluß des Erstgerichtes vom 5. Jänner 1988, Sch 1/88-3, wurde die zwischen der Antragstellerin und Bruno Christian G*** am 18. November 1983 geschlossene Ehe einvernehmlich geschieden (§ 55 a EheG). Zuvor hatten die Parteien am 5. Jänner 1988 einen Vergleich geschlossen, der unter anderem folgende Regelungen enthielt: "....... 5. Beide Ehegatten sind zu 103/2062-Anteilen Miteigentümer an der Eigentumswohnung in EZ 24... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: Auch Werklohnschulden (§ 1170 ABGB) sind "Kreditverbindlichkeiten" im Sinne des § 98 EheG. Entscheidungstexte 4 Ob 610/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 610/89 Veröff: SZ 62/193 = JBl 1990,593 = RdW 1990,251 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0057657 ... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: Die von Koziol, ("Die Ausfallsbürgschaft des geschiedenen Ehegatten kraft Richterspruchs (Zum neuen § 98 EheG)", RdW 1986, 5 ff) vertretene Meinung, daß § 98 EheG nur auf Kreditverbindlichkeiten "im eigentlichen Sinn" zu beziehen sei, kann nicht geteilt werden, weil für eine Differenzierung zwischen Bankverbindlichkeiten und sonstigen Schulden im Hinblick auf die Rechtsfolgen des § 98 EheG jede sachliche
Begründung: fe... mehr lesen...
Norm: EheG §95EheG §98
Rechtssatz: Die nachträgliche Anführung nach Ablauf der Frist des § 95 EheG der einzelnen Gläubiger in einem Antrag nach § 98 EheG bedeutet keinen neuen Antrag, sondern nur die Konkretisierung des schon früher - rechtzeitig - gestellten Antrages. Entscheidungstexte 4 Ob 610/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 610/89 Veröff: SZ 62/193 = JBl 1990,59... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: Unter "Kreditverbindlichkeiten" sind nur die in § 92 EheG näher bezeichneten Schulden - also diejenigen Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen (§ 81 Abs 1 EheG) - gemeint. Entscheidungstexte 4 Ob 610/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 610/89 Veröff: SZ 62/193 = JBl... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: Eine Vereinbarung darüber, wer im Innenverhältnis zur Zahlung von Kreditverbindlichkeiten verpflichtet ist, kann nur dann zu einer Entscheidung nach § 98 EheG führen, wenn die Kreditverbindlichkeiten der Aufteilung nach §§ 81 ff EheG unterliegen. Entscheidungstexte 6 Ob 651/89 Entscheidungstext OGH 31.08.1989 6 Ob 651/89 ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller schlossen anläßlich ihrer Ehescheidung gemäß § 55 a EheG einen gerichtlichen Vergleich, nach welchem der Mann unter anderem die alleinige Rückzahlungsverpflichtung für einen bei der S*** I***-H*** bestehenden Kredit mit einem offenen Schuldenstand von S 221.907,20 für Renovierungsarbeiten an der gemeinsamen Wohnung übernahm. Die Ehegatten beantragten gemäß § 98 EheG auszusprechen, daß der Mann Hauptschuldner und die Frau Ausfallsbürge werde. Da... mehr lesen...