Norm
EheG §98Rechtssatz
Mit Kreditverbindlichkeiten sind nicht nur Bankverbindlichkeiten (aus Kreditgeschäften im Sinne des § 31 a Abs 1 KSchG), sondern Verbindlichkeiten aus allen Verträgen gemeint, in denen die Leistungspflicht des einen Partners gegenüber der des anderen hinausgeschoben ist, wie etwa aus Ratengeschäften, selbst solchen zwischen Privatpersonen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057641Dokumentnummer
JJR_19920319_OGH0002_0070OB00526_9200000_002